Briefwahl vor Ort und Abholung der Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar 2025 möglich
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl auszuüben.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich, mündlich oder elektronisch unter folgendem Link www.merzig.de/wahlschein beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie HIER.
Ab dem 10. Februar 2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahllokal abholen, auf Wunsch vor Ort ausfüllen und abgeben.
Die bereits zur Selbstabholung beantragten Briefwahlunterlagen stehen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls zur Verfügung.
Das Briefwahllokal befindet sich in der Brauerstraße 3, am Christian-Kretzschmar-Platz.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals ab dem 10. Februar 2025: Montag bis Freitag (10.02.-14.02.2025) 07:30-18:00 Uhr Samstag, 15.02.2025 07:30-14:00 Uhr Montag bis Donnerstag (17.-20.02.2025) 07:30-18:00 Uhr Freitag, 21.02.2025 (Annahmeschluss!) 07:30-15:00 Uhr
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber nicht erhalten oder verloren haben, können für Sie neue Briefwahlunterlagen bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr ausgestellt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist Briefwahl bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Kreisstadt Merzig unter wahl@merzig.de oder unter 06861/85-230 gerne zur Verfügung.
Merzig, 4. Februar 2025
Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld