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Das Foto zeigt das Baugebiet auf dem Gipsberg.

Planen und Bauen

Zu den wichtigsten kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben der Kreisstadt Merzig gehört die geordnete und zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes.

Diese sogenannte Planungshoheit ist durch Art. 28 II des Grundgesetzes geschützt. Weitere gesetzliche Grundlagen für das Planungsrecht der Gemeinden sind die bundes- und landesgesetzlichen Spezialvorschriften wie Baugesetzbuch und Landesbauordnung sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.

Die Entwicklung von Planungen für neue Baugebiete sowie die Fortentwicklung des bereits beplanten Innenbereiches ist innerhalb der Stadtverwaltung bei der Stadtplanungsabteilung des Bau- und Umweltamtes angesiedelt. Wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit kommunalen Bauvorhaben, der Ausübung des kommunalen Planungsrechtes in Form des Erlasses von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) oder der Herstellung des kommunalen Einvernehmens zu Bauvorhaben werden in den kommunalen Gremien getroffen.

Kreisstadt Merzig: Stadtentwicklungskonzept
Stadtentwicklungskonzept

In diesem Konzept werden Strategien für die weitere kommunale Entwicklung erarbeitet.

Kreisstadt Merzig: Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan

Der Plan dient als vorbereitende Bauleitplanung.

Kreisstadt Merzig: Bebauungsplan
Bebauungsplan

Der Plan bildet die Rechtsgrundlage für eine Baugenehmigung.

Kreisstadt Merzig: Der Saar Park
Der Saar Park

Der Saar Park ist das wichtigste städtebauliche Projekt in Merzig.

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