Planen und Bauen
Zu den wichtigsten kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben der Kreisstadt Merzig gehört die geordnete und zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes.
Diese sogenannte Planungshoheit ist durch Art. 28 II des Grundgesetzes geschützt. Weitere gesetzliche Grundlagen für das Planungsrecht der Gemeinden sind die bundes- und landesgesetzlichen Spezialvorschriften wie Baugesetzbuch und Landesbauordnung sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.
Die Entwicklung von Planungen für neue Baugebiete sowie die Fortentwicklung des bereits beplanten Innenbereiches ist innerhalb der Stadtverwaltung bei der Stadtplanungsabteilung des Bau- und Umweltamtes angesiedelt. Wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit kommunalen Bauvorhaben, der Ausübung des kommunalen Planungsrechtes in Form des Erlasses von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) oder der Herstellung des kommunalen Einvernehmens zu Bauvorhaben werden in den kommunalen Gremien getroffen.
Stadtentwicklungskonzept
In diesem Konzept werden Strategien für die weitere kommunale Entwicklung erarbeitet.
Flächennutzungsplan
Der Plan dient als vorbereitende Bauleitplanung.
Bebauungsplan
Der Plan bildet die Rechtsgrundlage für eine Baugenehmigung.
Der Saar Park
Der Saar Park ist das wichtigste städtebauliche Projekt in Merzig.