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Städtische Beteiligungen

Finanzielle Rahmenbedingungen, gesetzliche Vorgaben und die Herausforderungen der Zukunft machen es notwendig, Aufgaben neu zu gliedern.

Die Grafik zeigt mit Logos und Beschriftungen die Beteiligungen der Kreisstadt Merzig. Hierzu zählt zum einen die Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH, über die Stadt die städtische Beteiligung an den Stadtwerken Merzig GmbH und der Merziger Bäder GmbH hält. Daneben zählen zu den Beteiligungen die Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH & Co KG sowie die Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH. Weitere Beteiligungen der Kreisstadt Merzig sind der Eigenbetrieb innerörtliche Abwasserentsorgung und der Eigenbetrieb für örtliche Abfallentsorgung.

 

Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH

Die Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH wurde 1995 als Holding gegründet, die die städtischen Beteiligungen an der Merziger Bäder GmbH und der Stadtwerke Merzig GmbH hält.

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen, insbesondere von Freizeit-, Verkehrs-, Energie- und Wasserversorgungsunternehmen.

Die Aufgaben der Holding werden vom Fachbereich Finanzmanagement wahrgenommen.
Geschäftsführer ist Bürgermeister Marcus Hoffeld.

 

Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH & Co KG und Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH

Gegenstand der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH & Co KG ist die Vermietung und Verwaltung der städtischen Wohnungen, insbesondere des sozialen Wohnraums.

Der Gesellschaftszweck wurde um den An- und Verkauf von Bauland und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen erweitert.

Die Geschäftsführung liegt bei der Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH.
Die Aufgaben werden vom Fachbereich Gebäude- und Grundstücksmanagement wahrgenommen.

 

Eigenbetrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung

Die städtische Abwasserentsorgung erfolgt seit 1998 durch den Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Saar sowie der Betriebssatzung.

Der Aufgabenbereich des Eigenbetriebes erstreckt sich ausschließlich auf das Gebiet der Kreisstadt Merzig. Die anfallenden Abwässer werden gesammelt und grundsätzlich nach Entlastung vom Niederschlagswasser den Anlagen des Entsorgungsverbandes Saar zugeleitet. Die für die Sammlung und Ableitung erforderlichen Anlagen, insbesondere Kanäle, Pumpwerke, Entlastungsanlagen und Rückhalteeinrichtungen, werden vom Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten und betrieben. Das städtische Kanalnetz hat eine Länge von rd. 250 km.

Jedes Jahr stellt der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan auf. Hierin sind im Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr sowie im Vermögensplan die geplanten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen enthalten.

 

Eigenbetrieb für örtliche Abfallentsorgung

Die örtliche Abfallentsorgung erfolgt seit dem 1. Januar 2010 durch den Betrieb für örtliche Abfallentsorgung der Kreisstadt Merzig nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Saar sowie der hierzu erlassenen Betriebssatzung.

Der Aufgabenbereich des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung erstreckt sich auf das Gebiet der Kreisstadt Merzig. Zu den Aufgaben gehören das Einsammeln und Befördern von Abfällen, das Einsammeln von Problemabfällen, die Förderung von privaten Maßnahmen zur Vermeidung, Schadstoffminimierung und Verwertung von Abfällen, insbesondere der ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenverwertung durch Kompostierung. Zur Erledigung der Aufgabe Einsammeln und Befördern von Abfällen und Einsammeln von Problemstoffen bedient sich der Betrieb für örtliche Abfallentsorgung beauftragter Dritter.

Die Geschäfte des Eigenbetriebes, der kein eigenes Personal hat, werden vom Fachbereich Friedhhofswesen, Ver- und Entsorgung innerhalb des Ressorts Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt wahrgenommen.

Der Betrieb stellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf. Hierin sind im Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr sowie im Vermögensplan die geplanten Investitionen, sofern erforderlich, enthalten.

 

Aktueller Beteiligungsbericht

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