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Bei dem Foto handelt es sich um ein Stockfoto, das Pläne und Schreibutensilien zeigt.

Informationen über erfolgte Vergaben

Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
  2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt.

 

Information über die Auftragsvergabe gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:

Klicken Sie auf eine der folgenden Überschriften, um das zugehörige Dokument zu öffnen:

 

Information über die Auftragsvergabe gemäß § 30 Abs. 1 UVgO:

Klicken Sie auf eine der folgenden Überschriften, um das zugehörige Dokument zu öffnen:

 

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