
Informationen über erfolgte Vergaben
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Information über die Auftragsvergabe gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:
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Information über die Auftragsvergabe gemäß § 30 Abs. 1 UVgO:
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