
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 17.01.2025
Die Kreisstadt Merzig ist bestrebt, ihre Website www.merzig.de in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Website wurde auf Basis der folgenden Standards und Richtlinien entwickelt:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, mindestens Konformitätsstufe AA
Welche Inhalte sind nicht komplett barrierefrei?
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Um die Zugänglichkeit unserer Website zu gewährleisten, setzen wir gegenwärtig folgende Maßnahmen um:
Vergrößern/Verkleinern der Seitenansicht
Sie können die Seitenansicht der Webseite der Kreisstadt Merzig vergrößern, indem Sie auf der Tastatur die Taste „Strg“ gedrückt halten und gleichzeitig die Plus-Taste „+“ drücken.
Zum Verkleinern der Seitenansicht halten Sie die „Strg“-Taste gedrückt und drücken gleichzeitig die Minus-Taste „-“ .
Statisches Navigieren
Die Navigation auf der Seite ist über das Dropdown-Menü im oberen Seitenbereich möglich. Fahren Sie mit der Maus über einen der vier Themenbegriffe „Rathaus & Bürgerservice“, „Leben in Merzig“, „Tourismus & Kultur“ und „Wirtschaft“, öffnet sich jeweils ein Untermenü, auf dem sich weitere Themenpunkte auswählen lassen.
Das Untermenü ist nicht statisch und verschwindet, sobald sich die Maus nicht mehr über einem der vier Themenbegriffe befindet.
Alternativ dazu können Sie auf einen der vier Themenbegriffe klicken, um eine statische Seite zum Thema zu öffnen. Dort ist die Navigation der Unterpunkte ebenfalls fest aufgeführt und verschwindet nicht bei Bewegungen der Maus. Um dort mehr über einen der Unterpunkte zu erfahren, klicken Sie auf den jeweiligen Unterpunkt.
Seiten vorlesen lassen
Sie können sich die allermeisten Seiten durch den „Readspeaker“ vorlesen lassen. Standardmäßig befindet sich der „Readspeaker“ in der oberen linken Ecke der Seite.
Auf der Startseite befindet sich der „Readspeaker“ im linken Bereich unterhalb der durchlaufenden Bildergalerie.
Der „Readspeaker“ bietet verschiedene Funktionen zum Auswählen und Anzeigen der vorzulesenden Bereiche, die direkt am Readspeaker eingestellt werden können.
Kontrast und Lesbarkeit
Text- und Hintergrundfarben sind im Prinzip so gewählt, dass ein hoher Kontrast und eine gute Lesbarkeit gegeben sind.
Strukturierte Überschriften
Unsere Inhalte werden grundsätzlich mit logischen und einheitlichen Überschriften strukturiert. Allerdings sind manche Inhalte noch mit Überschriften versehen, die nicht der Hierarchie entsprechen. Diese werden aktuell überarbeitet.
Linktexte
Wir nutzen sprechende Links mit klarem, leicht verständlichen Texten.
Alt-Texte/Bildbeschreibung
Nahezu alle Fotos und Grafiken sind mit beschreibenden Alt-Texten versehen.
Untertitel und Transkripte
Nahezu alle Videoinhalte sind mit Bildbeschreibung versehen.
Dokumente und PDFs
Die meisten Dokumente und PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Es gibt verschiedene Angebote mit Erklärungen in Leichter Sprache.
Allerdings fehlen die Hinweise in Gebärdensprache.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter E-Mail an s.klemm@merzig.de an.
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist.
Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten.
Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.
Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-3343
E-Mail: inklusion@soziales.saarland.de
Hinweis: Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Website der Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.