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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Saarländisches Verwaltungszustellungsgesetz (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für die nachstehend genannte Person liegt folgender, von der Kreisstadt Merzig erlassener, Bescheid vor:

 

Name: Tatar Ahmed
Kassenzeichen: 01-04660

Aktenzeichen: 020/280/08829

Letzte bekannte Anschrift im Inland: 85098 Großmehring, Nibelungenstr. 60

Bescheid: Gewerbesteuerbescheide vom 03.05.2022 – Veranlagungsjahre 2020, 2021, 2022

 

Die Bescheide werden gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung (AO), § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gelten die o.a. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Bescheide können von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten bei der Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Brauerstraße 5, Zimmer 317 oder 318, 66663 Merzig, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

 

Merzig, den 16.07.2026

 

Kreisstadt Merzig

Der Oberbürgermeister

Hoffeld

 

 

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