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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Saarländisches Verwaltungszustellungsgesetz (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für die nachstehend genannte Person liegt folgender, von der Kreisstadt Merzig erlassener Bescheid, vor:

Name: Andreu Koch Frank Michael

Kassenzeichen: 01-04775

Aktenzeichen: 020/201/01914

Letzte bekannte Anschrift im Inland: Willi-Graf-Str. 2,66663 Merzig

Bescheid: Gewerbesteuerbescheide vom 03.05.2022 – Veranlagungsjahr 2019, 08.02.2023 – Veranlagungsjahr 2019 und 21.05.2025 – Veranlagungsjahr 2020

Die Bescheide werden gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung (AO), § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gelten die o.a. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid kann von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten bei der Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Brauerstraße 5, Zimmer 317 oder 319, 66663 Merzig, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

 

Merzig, den 08.07.2026

Kreisstadt Merzig

Der Oberbürgermeister

Hoffeld

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