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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf
84.942.168 €
89.021.355 €
-4.079.187 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
dem Saldo aus Investitionstätigkeit aufden Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf
8.115.100 €
18.578.800 €
  -10.463.700 €12.848.794 €
2.290.000 €
10.463.700 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf
10.463.700 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
3.350.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
35.000.000 €
§ 5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt um
4.079.187 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
309 v. H.
470 v. H.
425 v. H.

§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 20.02.2025 beschlossene Stellenplan.

Merzig, den 20.02.2025

gez. Marcus Hoffeld

Oberbürgermeister

Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 u. 3 wurden am 30.10.2025 wie folgt erteilt:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Kreisstadt Merzig genehmige ich
gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.350.000 €,
gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 10.463.700 €.

gez. Landesverwaltungsamt St. Ingbert
Kommunalaufsicht

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung 2025 liegt vom 12.11.2025 bis einschließlich 21.11.2025, montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Einsicht beim Fachbereich Finanzmanagement, Neues Rathaus, Zimmer 313, öffentlich aus.

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Kreisstadt Merzig

gez. Marcus Hoffeld

Oberbürgermeister

Den Haushaltsplan 2025 finden Sie HIER.

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