Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Aufgrund der §§ 84 ff. Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt |
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| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 84.942.168 € | |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 89.021.355 € | |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.079.187 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.115.100 € | |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 18.578.800 € | |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -10.463.700 € | |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.848.794 € | |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.290.000 € | |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 10.558.794 € | |
| § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf |
10.463.700 € | |
| § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
3.350.000 € | |
| § 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf |
35.000.000 € | |
| § 5 Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt um |
4.079.187 € | |
| § 6 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: |
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| 1. Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 309 v. H. | |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. | |
| 2. Gewerbesteuer | 425 v. H. | |
| § 7 Es gilt der vom Stadtrat am 20.02.2025 beschlossene Stellenplan. |
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Merzig, den 20.02.2025
gez. Marcus Hoffeld
Oberbürgermeister
Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 u. 3 wurden am 30.10.2025 wie folgt erteilt:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Kreisstadt Merzig genehmige ich
gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.350.000 €,
gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 10.463.700 €.
gez. Landesverwaltungsamt St. Ingbert
Kommunalaufsicht
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung 2025 liegt vom 19.11.2025 bis einschließlich 28.11.2025, montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Einsicht beim Fachbereich Finanzmanagement, Neues Rathaus, Zimmer 313, öffentlich aus.
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Kreisstadt Merzig
gez. Marcus Hoffeld
Oberbürgermeister
Den Haushaltsplan 2025 finden Sie HIER.