Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung „Kreisstadt Merzig“, 1. Fortschreibung
Einleitung des Verfahrens zur 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung für den Bereich „Kreisstadt Merzig“ sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Kreisstadt Merzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung für die Kreisstadt Merzig beschlossen.
In der Sitzung am 20.02.2025 hat der Rat der Kreisstadt Merzig den Entwurf der 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung inkl. Konzept gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung werden folgende Ziele verfolgt:
Werbung nimmt heutzutage eine zentrale Rolle im visuellen und kulturellen Gefüge unserer Städte ein und ist ein entscheidender Faktor für die Gestaltung der Innenstädte und Straßenzüge. Ihre Präsenz ist weitgehend anerkannt als notwendiges Element, das nicht nur auf Geschäfte und Dienstleistungen hinweist, sondern auch Kundschaft anzieht. Darüber hinaus ist es die Aufgabe von Werbeanlagen, sich harmonisch in die architektonische Gestaltung der Gebäudefassaden und das Straßenbild einzufügen. Dies trägt dazu bei, die Qualität und das Ansehen des öffentlichen Raums zu steigern, der die gemeinsamen kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Bewohner, Besucher, Immobilieneigentümer und Geschäftsinhaber widerspiegelt.
Werbekonstruktionen sind darauf ausgelegt, visuell ins Auge zu stechen und gezielt Aufmerksamkeit zu erregen. Dies kann jedoch, besonders wenn die Anlagen zu groß oder aufdringlich gestaltet sind, den urbanen Raum übermäßig dominieren sowie das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigen oder sogar entstellen. Dies gilt es im Rahmen der Stadtbildpflege zu vermeiden.
In der Kreisstadt Merzig ist bereits eine große Vielfalt an Werbeanlagen vorhanden, wobei insbesondere großformatige Werbeflächen oder unmaßstäblich oder zu aufdringlich gestaltete Werbeanlagen das Risiko bergen, das Stadtbild nachteilig zu verändern. Somit spielen Werbeanlagen und Verkaufsautomaten eine entscheidende Rolle für das städtebauliche Gesamtbild eines Ortes.
Die Kreisstadt hat daher bereits im Jahr 2014 eine Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung erlassen. Planerische Grundlage hierzu bildete das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept.
Die Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Kreisstadt Merzig hat sich über die vergangenen zehn Jahre als ein effektives Instrument erwiesen. In jüngster Zeit zeigen sich nun jedoch verstärkt Anfragen für Gebiete, die bisher außerhalb der geltenden Satzung liegen. Zusätzlich hat sich die Rechtslage, insbesondere zur Regulierung von Fremdwerbung, geändert, was neue Herausforderungen an die bestehenden Regelungen stellt und auch hinsichtlich der Regelung von Warenautomaten besteht Nachsteuerungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund ist nun eine Aktualisierung der Satzung vorgesehen. Ziel dieser Überarbeitung ist es, bisher unberücksichtigte Regelungsinhalte zu ergänzen, neue räumliche Bereiche in die Satzung einzubeziehen und die Satzung an die geänderten rechtlichen Vorgaben bzw. Rechtsprechung anzupassen. Diese Anpassungen sollen die Effektivität der Satzung erhöhen, indem sie eine präzisere Steuerung der Werbeanlagen und Warenautomaten ermöglichen und das städtische Erscheinungsbild von Merzig weiterhin schützen und verbessern.
Die Satzung reguliert die Gestaltung und Platzierung von Werbeanlagen und Warenautomaten, um das charakteristische Stadtbild zu wahren und Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Anforderungen gelten dabei für bestimmte Teilbereiche der Kreisstadt Merzig und werden je nach Teilbereich unterschiedlich hoch festgelegt.
Die 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 2014. Das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept wird mit der 1. Fortschreibung der Satzung jedoch lediglich ergänzt – das Ursprungskonzept aus dem Jahr 2014 ist somit bei den sonstigen nicht fortschreibungsbedürftigen Inhalten weiterhin als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen.
Die genauen Abgrenzungen der 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Kreisstadt Merzig sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Analog § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Kreisstadt Merzig inkl. Konzept in der Zeit vom 12.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025 auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig (www.merzig.de) unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Ballern
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Besseringen
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Brotdorf
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Hilbringen
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Merzig
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Schwemlingen
Übersicht Geltungsbereich Stadtteil Weiler
Die Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Flur Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Fortschreibung der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht Gebrauch zu machen.
Merzig, den 10.03.2025
Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Merzig