Merziger Stadtrat beschließt Windenergieflächen zur Erreichung des Flächenziels
Durch Erlass des Windenergieflächenbedarfsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber den Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden, um die Ausbauziele und Ausbaupfade des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2014 zu erreichen.
Das Saarland hat seine Pflicht jedoch auf die kommunalen Planungsträger übertragen und erwartet von der Kreisstadt Merzig, bis zum 31.12.2027 1,90 % und bis zum 31.12.2030 3,46 % der Gemeindefläche der Kreisstadt Merzig für die Windenergie auszuweisen. Zurzeit wird der bestehende Flächennutzungsplan um eine Windenergiefläche in Mechern erweitert. Ist diese Änderung abgeschlossen hat die Kreisstadt Merzig bereits ihr erstes Teilflächenziel (2,08 %) erreicht.
Wichtiges Ziel der Stadtverwaltung ist, Schutzabstände zu Wohngebäuden zu wahren. So sollen Windenergieflächen nur dort ausgewiesen können, wo ein Schutzbereich von 1.000 Metern zu Wohnbauflächen sowie ein Schutzbereich von 400 Metern zu Einzelhöfen und Wohngebäuden im Außenbereich eingehalten wird. Damit wird ein größerer Abstand zur Wohnbebauung eingehalten, als es gesetzlich erforderlich wäre. Das dabei von Seiten der Kreisstadt Merzig verfolgte Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger vor negativen Auswirkungen durch Geräuschimmissionen oder Schattenwurf zu schützen.
Bei dieser für die Verwaltung wichtigen Vorgabe ist das zweite Teilflächenziel von 3,46 % allerdings nur dann zu erreichen, wenn Windenergieflächen auch im Wald zugelassen werden. Ein Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2013 sieht jedoch vor, dass keine Flächen für Windenergie im Wald ausgewiesen werden.
Dem Vorschlag, Windkraftanlagen auch im Wald zuzulassen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.04.2025 einstimmig zugestimmt.
„Der Stadtratsbeschluss bedeutet nicht, dass an allen vorgeschlagenen Stellen auch Windkraftanlagen errichtet werden“, ordnet Oberbürgermeister Marcus Hoffeld den Stadtratsbeschluss ein. „Der Stadtrat hat lediglich den Grundsatzbeschluss gefasst, diese Flächen zukünftig in Betracht ziehen zu können. Eine konkrete Flächenkulisse ergibt sich erst mit der Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieser muss ebenfalls durch den Stadtrat beschlossen werden“, so Hoffeld weiter.
Mit der angestrebten Erweiterung der Gebietskulisse zur Nutzung von Windenergie im Flächennutzungsplan wolle man auch einer für die Kreisstadt Merzig ungünstigen Regelung des Gesetzes zuvorkommen: „Wenn die Teilflächenziele bis zu den jeweiligen Stichtagen nicht erreicht werden, sieht die Landesgesetzgebung vor, dass Windenergievorhaben auch außerhalb von Windenergiegebieten als privilegierte Vorhaben an jedem Standort zuzulassen wären. Die Kreisstadt Merzig hätte dann keine Kontrolle mehr darüber, wo Windkraftanlagen errichtet werden können; auch die jetzt beschlossenen Schutzabstände zur Wohnbebauung würden dann nicht mehr gelten“, berichtet der Oberbürgermeister abschließend.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Sommer dieses Jahres begonnen werden.