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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstrasse, Teilbereich A“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig-Kernstadt

Gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in seiner Sitzung am 30.10.2025 den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“ im Stadtteil Merzig der Kreisstadt Merzig, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGb und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen hat.

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat der Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Der Stadtrat hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche in Teilbereichen, um die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten, nachhaltigen, umwelt- und klimabewussten Quartier der Zukunft in Verbindung mit der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel planerisch vorzubereiten. Aktuell sieht der Flächennutzungsplan überwiegend eine gewerbliche Baufläche dar.

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ beläuft sich insgesamt auf ca. 6,0 ha. Hiervon umfasst Teilbereich A wiederum eine Fläche von ca. 3,8 ha (ca. 2,2 ha Restfläche). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches von Teilbereich A sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lageplan des im Text erwähnten BereichesLageplan des im Text erwähnten Bereiches

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und der erfolgten Vorabstimmung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte zur städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Plangebietes soll der Geltungsbereich für das weitere Verfahren in Teilbereiche gegliedert werden. Für Teilbereich A (ehemaliges bzw. künftiges Kaufland-Areal) liegen demnach bereits konkretere Planungen vor, sodass das Verfahren hierfür weitergeführt werden soll. Die weiteren Teilbereiche sollen zu einem späteren Zeitpunkt verfahrensmäßig fortgeführt werden. Hier bedarf es zunächst noch weiterer Gutachten. Zudem handelt es sich im südlichen Bereich um ein Vorranggebiet für Gewerbe gemäß Landesentwicklungsplan „Umwelt“.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der aktuell gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht inklusive Bestands- und Maßnahmenplan, in der Zeit vom 06.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025 veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, Zimmer Nr. 231, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister

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