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Nicht zugegangene Wahlbenachrichtigungen!

Bis Sonntag, 19. Mai 2024, wurden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Europäischen Parlament sowie für die allgemeinen Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 zugesandt.

Sollten Sie bislang keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, aber glauben, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Merzig, Wahlamt (Tel. 06861 / 85-230), damit Sie nicht Gefahr laufen, Ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Der Nichtzugang der Wahlbenachrichtigung hat allerdings keinen Einfluss auf die Ausübung Ihres Wahlrechts, da der Wahlbenachrichtigungsbrief bei der Stimmabgabe nicht zwingend vorgelegt werden muss.

Nehmen Sie dabei bitte in jedem Fall Ihren Personalausweis – Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass mit.

Merzig, den 20. Mai 2024

Der Oberbürgermeister

als Gemeindewahlleiter

Marcus Hoffeld

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