Hausordnung für den Schulhof und das Kita-Gelände des Bildungscampus Besseringen
Der Schulhof und das gesamte Kita-Gelände des Bildungscampus sind Privatgelände der Kreisstadt Merzig und unterliegen dem Hausrecht des Schulträgers.
Zum Schutz aller Kinder, Beschäftigten und Besucher gelten folgende verbindliche Regeln:
Zutritt
- Der Aufenthalt auf dem Schul- und Kitagelände ist ausschließlich
- Kita-Kindern,
- Schülerinnen und Schülern,
- Beschäftigten,
- Erziehungsberechtigten bzw. abholberechtigten Personen sowie
- sonstigen von der Kita oder Schule autorisierten Personen
- im Rahmen des Schul- und Kitabetriebs gestattet.
- Schul- und Kitafremden sowie unbefugten Personen ist das Betreten des Geländes untersagt.
- Ab 17:00 Uhr besteht ein generelles Betretungsverbot für unbefugte Personen.
Nutzung des Schulhofes und Kitageländes
- Die Nutzung des Schulhofes und Kitageländes sowie aller Einrichtungen (z. B. Sitzbänke, Tischtennisplatte, Spiel- und Sportgeräte) ist ausschließlich im Rahmen des Schul- und Kitabetriebs gestattet.
- Das Spielen, Sporttreiben oder der sonstige Aufenthalt außerhalb der erlaubten Nutzung ist untersagt.
Fahrzeuge
- Das Befahren oder Abstellen des Geländes mit Fahrzeugen ist untersagt.
- Dies gilt insbesondere für:
- Fahrräder
- E-Bikes
- E-Scooter / Elektroroller
- Mopeds / Motorräder
- Skateboards / Inlineskates
- sonstige Fahrzeuge mit oder ohne Motor.
- Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge sowie ausdrücklich genehmigte Fahrzeuge des Schul- und Kitaträgers.
Tiere
- Das Mitführen von Tieren ist auf dem gesamten Gelände grundsätzlich untersagt.
- Ausgenommen sind Assistenz- und Blindenhunde sowie ausdrücklich genehmigte Tiere im Rahmen einrichtungsspezifischer Veranstaltungen.
Alkohol, Rauchen und Drogen
- Das Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten und Vapes sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
- Der Konsum von Alkohol ist verboten.
- Der Besitz, Konsum oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln und anderen berauschenden Stoffen ist strengstens untersagt.
Sauberkeit
- Das Wegwerfen, Ablagern oder Lagern von Müll, Sperrmüll oder sonstigen Gegenständen ist verboten.
- Beschädigungen und Verunreinigungen sind verboten.
Sicherheit
- Offenes Feuer, Grillen, Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände sind verboten.
- Waffen sowie gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden.
- Notausgänge, Zufahrten und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Videoüberwachung
- Sofern Bereiche des Geländes videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.
Haftung
- Eltern und Erziehungsberechtigte haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
- Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Schul- und Kitaträger keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Verstöße
Verstöße gegen diese Hausordnung können insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
- Verweis vom Gelände
- Erteilung eines Hausverbots
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Einschaltung des Ordnungsamtes oder der Polizei
- Erstattung einer Strafanzeige oder Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sofern gesetzliche Vorschriften verletzt werden.
Bitte beachten Sie: Mit dem Betreten des Schulgeländes erkennen Sie diese Hausordnung an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für einen sicheren, sauberen und respektvollen Bildungscampus Besseringen.