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Hausordnung für den Schulhof und das Kita-Gelände des Bildungscampus Besseringen

Der Schulhof und das gesamte Kita-Gelände des Bildungscampus sind Privatgelände der Kreisstadt Merzig und unterliegen dem Hausrecht des Schulträgers.

Zum Schutz aller Kinder, Beschäftigten und Besucher gelten folgende verbindliche Regeln:

Zutritt

  • Der Aufenthalt auf dem Schul- und Kitagelände ist ausschließlich
    • Kita-Kindern,
    • Schülerinnen und Schülern,
    • Beschäftigten,
    • Erziehungsberechtigten bzw. abholberechtigten Personen sowie
    • sonstigen von der Kita oder Schule autorisierten Personen
    • im Rahmen des Schul- und Kitabetriebs gestattet.
  • Schul- und Kitafremden sowie unbefugten Personen ist das Betreten des Geländes untersagt.
  • Ab 17:00 Uhr besteht ein generelles Betretungsverbot für unbefugte Personen.

Nutzung des Schulhofes und Kitageländes

  • Die Nutzung des Schulhofes und Kitageländes sowie aller Einrichtungen (z. B. Sitzbänke, Tischtennisplatte, Spiel- und Sportgeräte) ist ausschließlich im Rahmen des Schul- und Kitabetriebs gestattet.
  • Das Spielen, Sporttreiben oder der sonstige Aufenthalt außerhalb der erlaubten Nutzung ist untersagt.

Fahrzeuge

  • Das Befahren oder Abstellen des Geländes mit Fahrzeugen ist untersagt.
  • Dies gilt insbesondere für:
    • Fahrräder
    • E-Bikes
    • E-Scooter / Elektroroller
    • Mopeds / Motorräder
    • Skateboards / Inlineskates
    • sonstige Fahrzeuge mit oder ohne Motor.
  • Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge sowie ausdrücklich genehmigte Fahrzeuge des Schul- und Kitaträgers.

Tiere

  • Das Mitführen von Tieren ist auf dem gesamten Gelände grundsätzlich untersagt.
  • Ausgenommen sind Assistenz- und Blindenhunde sowie ausdrücklich genehmigte Tiere im Rahmen einrichtungsspezifischer Veranstaltungen.

Alkohol, Rauchen und Drogen

  • Das Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten und Vapes sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol ist verboten.
  • Der Besitz, Konsum oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln und anderen berauschenden Stoffen ist strengstens untersagt.

Sauberkeit

  • Das Wegwerfen, Ablagern oder Lagern von Müll, Sperrmüll oder sonstigen Gegenständen ist verboten.
  • Beschädigungen und Verunreinigungen sind verboten.

Sicherheit

  • Offenes Feuer, Grillen, Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände sind verboten.
  • Waffen sowie gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden.
  • Notausgänge, Zufahrten und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Videoüberwachung

  • Sofern Bereiche des Geländes videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.

 Haftung

  • Eltern und Erziehungsberechtigte haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
  • Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Schul- und Kitaträger keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Verstöße

Verstöße gegen diese Hausordnung können insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:

  • Verweis vom Gelände
  • Erteilung eines Hausverbots
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Einschaltung des Ordnungsamtes oder der Polizei
  • Erstattung einer Strafanzeige oder Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sofern gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

Bitte beachten Sie: Mit dem Betreten des Schulgeländes erkennen Sie diese Hausordnung an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für einen sicheren, sauberen und respektvollen Bildungscampus Besseringen.

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