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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Saarländisches Verwaltungszustellungsgesetz (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für die nachstehend genannte juristische Person liegt folgender, von der Kreisstadt Merzig erlassener Bescheid, vor:

Name: HOOMAXX-43 GmbH
Kassenzeichen: 01-04784
Aktenzeichen 040/110/66106
Letzte bekannte Anschrift im Inland: 14947 Nuthe-Urstromtal, Neuhofer Str. 28

Gewerbesteuerbescheid für die Jahre 2021 und 2022 vom 04.07.2024,

Der Bescheid wird gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung (AO), § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Grundsteuerbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid kann von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten bei der Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Brauerstraße 5, Zimmer 318 oder 317, 66663 Merzig, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Merzig, 31.03.2026

Kreisstadt Merzig

Der Oberbürgermeister

Hoffeld

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