Bekanntmachung und öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsbeirates der Kreisstadt Merzig am Sonntag, 13. April 2025
1. Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl zum Integrationsbeirat der Kreisstadt Merzig findet am Sonntag, den 13. April 2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Kreisstadt Merzig. Das Wahlgebiet wird von dem Oberbürgermeister als Wahlleiter für die Stimmabgabe nicht in Wahlbezirke eingeteilt.
Der Wahlraum befindet sich am Wahltag in der Stadthalle der Kreisstadt Merzig (Zur Stadthalle 4, 66663 Merzig).
2. Zusammensetzung des Integrationsbeirates, Wahlberechtigung, Wählbarkeit
Der Integrationsbeirat besteht aus 9 Mitgliedern. Davon werden 6 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 3 Mitglieder werden durch den Stadtrat der Kreisstadt Merzig entsandt.
Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,
- die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
- die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
- die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben
und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Kreisstadt Merzig ihre Hauptwohnung haben.
Ausgenommen sind ausländische Angehörige des diplomatischen und konsularischen Korps; Personen, die auf Grund eines Truppenstationierungsvertrages zur Unterlassung jeder politischen Tätigkeit verpflichtet sind; ferner Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen der Aufenthalt in der Kreisstadt Merzig zur Durchführung des Asylverfahrens vorläufig gestattet ist.
Von Amts wegen werden alle Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Diese erhalten bis zum 23.03.2025 eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Der restliche Kreis der Wahlberechtigten muss bis zum 21. Tag vor der Wahl, dem 23.03.2025 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wählbar in den Integrationsbeirat sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten in der Kreisstadt Merzig ihre Hauptwohnung haben.
3. Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 06. Februar 2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt, Zimmer 306, 3. Obergeschoss des Neuen Rathauses, einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 06. Februar 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Es können sowohl Wahlvorschläge mit Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern als auch nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen (Wählergruppen) eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 12 Bewerberinnen/Bewerber umfassen.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
- die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften,
- eine Ausfertigung der Niederschrift, über die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Wahlvorschläge sind die Vordrucke der Kreisstadt zu nutzen:
- Wahlvorschlag
- Zustimmungserklärung einer Bewerberin oder eines Bewerbers eines Wahlvorschlages
- Bescheinigung der Wählbarkeit
- Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für den Wahlvorschlag
- Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
Diese können auch beim Wahlamt und dem Fachbereich Familie und Soziales abgerufen werden.
Bei Fragen stehen der Fachbereich Familie und Soziales (06861/85-380 und -382, integration@merzig.de) und das Wahlamt der Kreisstadt Merzig (06861/85-230, wahl@merzig.de) gerne zur Verfügung.
Merzig, 19. November 2024
Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld