Bebauungsplan „Bereich Ostbahnhof“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Bereich Ostbahnhof“ im Internet bzw. die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Gegenstand der Offenlegung war der ehemalige Ostbahnhof und dessen Umfeld.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden, fand in der Zeit vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 statt.
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ging allerdings Stellungnahmen der Gemeinde Losheim am See und der Landeseisenbahnaufsicht ein, in denen darauf hingewiesen wurde, dass ein Teil der im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Flurstücke nie von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden und nach wie vor zu Zwecken des Eisenbahnbetriebs gewidmet sind. Im konkreten handelt es sich um das Flurstück 106/36, sowie um die Außenflächen des Flurstücks 106/29. Diesbezüglich wurde in den Stellungnahmen, im Hinblick auf eine mögliche Wiederertüchtigung der Bahnstrecke, explizit darauf hingewiesen, dass der damit verbundene, nach wie vor bestehende Fachplanungsvorbehalt (§ 38 BauGB) die Zulässigkeit der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens durch die Kreisstadt Merzig für diese Grundstücke ausschließt.
Um das Verfahren rechtskonform abschließen zu können, ist daher eine entsprechende Reduzierung des Geltungsbereichs beabsichtigt.
Da sich hiermit aber auch die Grundzüge der Planung wesentlich verändern, ist eine erneute Auslegung der Planunterlagen, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden, erforderlich.
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat daher in seiner Sitzung am 23.06.2026 die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Bereich Ostbahnhof“ im Internet bzw. die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

Lageplan ohne Maßstab (Quelle: LVGL, Bearbeitung ArgusConcept)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
- der Entwurf des Bebauungsplans „Bereich Ostbahnhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B),
- der Begründung und
- ein Umwelt- und geotechnischer Bericht zum Neubau der Wohnanlage,
in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister