Startseite    Rathaus & Bürgerservice    Pressemitteilungen    Bekanntmachung der Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich des Bebauungsplans „Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen“ im Stadtteil Mondorf und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Bekanntmachung der Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich des Bebauungsplans „Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen“ im Stadtteil Mondorf und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in seiner Sitzung vom 23.06.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich des Bebauungsplans „Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen“ im Stadtteil Mondorf, sowie als anschließenden förmlichen Verfahrensschritt in gleicher Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung beschlossen hat.

Die Kreisstadt Merzig beabsichtigt den Neubau eines Gerätehauses für die „Feuerwehr Mondorf-Silwingen“. Der beabsichtigte Standort befindet sich an der Silwinger Straße, hinter dem Ortsausgang von Mondorf in Richtung Silwingen im förmlichen Außenbereich, auf der Gemarkung Mondorf.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommenden Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Lageplan ohne Maßstab; Quelle LVGL

Hiermit macht die Kreisstadt Merzig bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich des Bebauungsplans „Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen“ im Stadtteil Mondorf vom 02.07.2026 bis einschließlich 30.07.2026 bei der Kreisstadt Merzig zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig und über das zentrale Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste elektronisch eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen können eingesehen werden:

Neben dem Planentwurf und der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen“ sind dies

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich an die Kreisstadt Merzig, Fachbereich 311 Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, 66663 Merzig oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister

Kontakt
Öffnungszeiten
facebook
Instagram