Aufruf zur Interessenbekundung „Sport- und Freizeitpark Merzig“, Stadtteil Hilbringen, Kreisstadt Merzig
I.
Die Kreisstadt Merzig ist Eigentümerin der Grundstücke mit der kataster-amtlichen Bezeichnung:
Gemarkung Hilbringen,
Flur 13 Nr. 48/3 | Saarwiesenring | groß | 2 m² |
Flur 12 Nr. 35/2 | Saarwiesenring | groß | 10 m² |
Flur 12 Nr. 34 | Saarwiesenring | groß | 1.620 m² |
Flur 12 Nr. 35/1 | Saarwiesenring | groß | 6.818 m² |
Flur 11 Nr. 25/2 | Saarwiesenring | groß | 5.030 m² |
Flur 11 Nr. 26/5 | Saarwiesenring | groß | 10.494 m² |
Flur 11 Nr. 23/7 | Saarwiesenring | groß | 9 m² |
Flur 12 Nr. 36/2 | Saarwiesenring | groß | 8 m² |
Flur 11 Nr. 33/2 | Bei den Weidebäumen | groß | 16 m² |
Summe: 24.007 m² |
Es handelt sich dabei um das ehemalige Areal der Veranstaltungsstätte „Zeltpalast Merzig“. Die Flurstücke sind auf dem beigefügten Lageplan in der Farbe „magenta“ dargestellt.
Die Kreisstadt Merzig möchte eine Fläche von ca. 24.007 m² an einen Bewerber mit einem zukunftsfähigen Nutzungskonzept langfristig über einen Erbbaurechtsvertrag oder einem Verkauf vergeben. Die Flächen werden nur als gesamtes zusammenhängendes Areal angeboten.
Dabei bevorzugt die Stadt eine Nutzung im touristischen Bereich, zum Beispiel:
- Veranstaltungsstätte/Kulturstätte
- Gastronomie/Restaurantbetrieb
- Camping/Wohnmobile
- Freizeiteinrichtung/Freizeitgestaltung/Freizeitpark
- Sporteinrichtung
- Übernachtungsmöglichkeit
Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen:
- Reines Wohnen
- Nutzung durch einen Handwerks- oder einen sonstigen lärmintensiven Gewerbebetrieb
- Vergnügungsstätten wie z. B. Casino, Spiel- und Automatenhalle sowie entsprechend ausgestattete Wettbüros
- Einrichtungen jeglicher Art, deren Zweck auf Darstellung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, wie z. B. Bordelle, Swinger-Clubs, Nachtlokale usw.
- Diskothek
II.
1. Allgemeines
- Die o.g. Grundstücke liegen im Bereich der Saarwiesen im Stadtteil Hilbringen im hochwasserfreien Bereich.
- Das Areal umfasst neun Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 24.007 m².
- Von Norden nach Süden hat das Areal eine Längenausdehnung von ca. 110 m und von Westen nach Osten von ca. 200 m.
- Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet „Sport, Freizeit und Erholung“ ausgewiesen.
- In unmittelbarer Nähe befindet sich der Sport- und Freizeitpark unter anderem mit folgenden Attraktionen:
- Freizeit- und Gesundheitsbad „DAS BAD Merzig“
- „Kletterhafen“ (größter freistehender Hochseilgarten Europas)
- „Saarfürst Merzig Brauhaus“
- Tennisanlage
- Tennishalle
- Fitnesscenter
- Yachthafen mit über 200 Liegeplätzen
- Sprung- und Erlebniswelt „Trampolini“
- „Mc Donalds“
- „Holiday Inn Express“-Hotel
- saisonal: Maisalm (30.000 m² großes Maislabyrinth)
Verkehrstechnisch verfügt das Areal über eine sehr gute Autobahnanbindung
2. Planungsrecht
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Zeltstadt Musik und Theater Saar“ setzt die Nutzung als Zeltstadt zur Durchführung unterschiedlicher kultureller Veranstaltungen fest.
Bei einer anderen Nutzung ist in Abstimmung mit der Kreisstadt Merzig der Bebauungsplan auf Kosten des Erwerbers bzw. Erbbauberechtigten zu ändern.
3. Erschließung
Verkehrstechnisch sind die Grundstücke über die Zufahrtsstraße „Saarwiesenring“ erschlossen.
Die Versorgung mit Wasser kann über den Anschluss an das öffentlich vorhandene Netz im Bereich der Straße „Saarwiesenring“ erfolgen.
Die Versorgung mit Elektrizität ist ebenfalls mittels des Anschlusses an das vorhandene Netz möglich.
Die Schmutzwasserentsorgung kann über die öffentliche Kanalisation erfolgen. Genaue Werte und gegebenenfalls Nachbesserungen hinsichtlich der Dimensionierung können erst im Zusammenhang mit einer konkreten Planung ermittelt werden.
III.
1.
Folgende Unterlagen sind mit der Interessenbekundung einzureichen:
- Umfassende Erläuterung eines Nutzungskonzeptes
- Pläne/Skizzen zur Architektur des Vorhabens und der Freiflächen
- Angaben zu ggfls. städtebaulichen Kennzahlen (Grundfläche, Geschossfläche, Höhenangaben, Vollgeschosse etc.) sowie Angaben zu Nutzflächen und Stellplätzen
- Anzahl der entstehenden Arbeitsplätze
- Angabe des vorgesehenen Realisierungszeitraumes von Baubeginn bis Inbetriebnahme
- Erläuterung des energetischen Konzeptes
- Persönliche Angaben des Bewerbers
- Nachweis der fachlichen Kompetenz (Referenzen)
- Gebot der Höhe des Erbpachtzinses/des Kaufpreises
2.
Die Interessenbekundung einschließlich der Unterlagen ist in Papierform und in digitaler Form (pdf auf Datenträger) bis zum 16.12.2025, 11:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit Angabe des Absenders an die
Kreisstadt Merzig
Gebäude- und Grundstücksmanagement
Brauerstraße 5
66663 Merzig
zu richten.
Als Betreff ist die folgende Bezeichnung gut lesbar auf dem Umschlag/Paket aufzubringen:
Bewerbung „Sport- und Freizeitpark Merzig“
Sendung bitte nicht öffnen
IV.
1. Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für eine langfristige Verpachtung/ Verkauf der Grundstücke in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Fläche. Die Kreisstadt Merzig behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Kreisstadt Merzig. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich von dem Zustand der Grundstücke, ihrer Beschaffenheit und Eignung für das von ihnen geplante Bauvorhaben zu überzeugen. Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit den nachfolgenden Ansprechpartnern vereinbart werden.
2. Ansprechpartner sind:
Herr Werner Gasper, E-Mail: w.gasper@merzig.de, Telefon: 06861/85-451
Frau Kirsten Zimmer, E-Mail: k.zimmer@merzig.de, Telefon: 06861/85-443
3. Die Interessenbekundungen werden nach folgenden Kriterien und Gewichtungen bewertet:
Nutzungskonzept 70 %
Höhe des (Erb-)Pachtzinses/ Kaufpreises 30 %