3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Veröffentlichung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Kreisstadt Merzig soll die bestehende ALDI-Filiale in der Straße „Im Kieselgarten“ erneuert werden. Die Erneuerung soll durch den Abriss des bestehenden Gebäudes und anschließende Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle erfolgen. Die Verkaufsfläche soll dabei von ca. 930 m2 auf insgesamt max. 1.200 m2 erweitert werden, um den aktuellen Markt- und Wettbewerbsanforderungen zu entsprechen. Darüber hinaus soll im westlichen Bereich der Parkplatzfläche eine Bäckerei-Verkaufsstelle mit Café neu gebaut werden. Die Verkaufsfläche beträgt hier max. 60 m2.
Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können weiterhin vollständig auf dem Grundstück organisiert werden. Auch die Zufahrt wird weiterhin über die Straße „Im Kieselgarten“ erfolgen.
Die beiden prägenden Mammutbäume bleiben erhalten.
Eine Auswirkungsanalyse zur Bewertung des Vorhabens wurde von der imtargis GmbH, 55116 Mainz, erstellt. Gemäß der Analyse wird das Vorhaben aus einzelhandelsgutachterlicher Sicht als verträglich eingestuft.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ (2008). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der 3. Änderung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände der bestehenden ALDI-Filiale in der Straße „Im Kieselgarten“ geändert. In nördliche und westliche Richtung wird das Plangebiet durch die Straßenverkehrsflächen der Trierer Straße und der Straße „Im Kieselgarten“ begrenzt. Vor allem in östliche und südliche Richtung schließt weitere Wohnbebauung an (u. a. Pastor-Mertes-Straße).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6.400 m2.
HIER gelangen Sie zum Lageplan.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB geändert.
Diese 3. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ aus dem Jahr 2008.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes derzeit als Sonderbaufläche, hier: großflächiger Einzelhandel, dar. Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes entspricht aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und der Auswirkungsanalyse, in der Zeit vom 02.07.2026 bis einschließlich 03.08.2026 auf der Internetseite der Kreisstadt veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Zum Download:
- Planzeichnung (Teil A)
- Textteil (Teil B)
- Begründung
- Auswirkungsanalyse
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Zimmer Nr. 231, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister