Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit der Stadtteile Mechern, Mondorf und Silwingen hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, Auskunftspflicht
In vielen Merziger Stadtteilen, so auch in Mechern, Mondorf und Silwingen, zeigen sich die typischen Strukturprobleme des ländlichen Raumes. Insbesondere die Ortskerne sind gleichzeitig Visitenkarte, aber oftmals auch Problemlage der ländlichen Stadtteile. Der demografische Wandel hat durch ein Zurückgehen der Einwohnerzahl sowohl zu einer Zunahme von Immobilien-Leerständen, als auch zu einem Rückgang der Versorgungsinfrastruktur (Gastronomie, Nahversorger, Dienstleistungsangebote etc.) geführt. Gerade die am stärksten betroffenen Gebäude in den Altortbereichen sind auf Grund ihres baulichen Zustandes meist wenig attraktiv für potenzielle Käufer. Die Bausubstanz entspricht oft nicht zeitgemäßen Anforderungen. Vielerorts besteht Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf der Gebäude, sowohl was die „Hülle“ der Gebäude anbelangt (Fassade, Dach) als auch im Gebäudeinneren (Barrierefreiheit, Energieeffizienz etc.).
Die Ausweisung als Sanierungsgebiet ist oftmals ein geeignetes Mittel, um für Gebäudeeigentümer durch die entsprechenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten Anreize zu schaffen, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Häusern durchzuführen. Dies kann einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung der Ortskerne liefern. Die Ziele bei der Ausweisung von Sanierungsgebieten sind die Stadtteile als Wohnstandort zu stärken und private Akteure zu mobilisieren.
Gemäß §§ 140 und 141 BauGB sind vor der förmlichen Festsetzung von Sanierungsgebieten entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, um so Beurteilungsgrundlagen für die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des § 136 Baugesetzbuch (BauGB) sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Das Sanierungsgebiet ist so abzugrenzen, dass sich eine Sanierung zweckmäßig durchführen lässt.
Die Vorbereitung der Sanierung gemäß § 140 BauGB wurde mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Absatz 3 BauGB durch den Rat der Kreisstadt Merzig am 04.12.2025 eingeleitet.
Die Vorbereitenden Untersuchungen liegen derzeit in den Entwurfsfassungen vor. Diese wurden vom Rat der Kreisstadt Merzig am 23.06.2026 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange freigegeben. Nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen bestehen in den untersuchten Stadtteilen voraussichtlich städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB. Diese betreffen vordergründig den baulichen und energetischen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf des privaten Gebäudebestandes, den Sanierungsbedarf mehrerer öffentlicher und ortsbildprägender Gebäude sowie punktuelle gestalterische und funktionale Defizite im öffentlichen Raum. Darüber hinaus zeichnen sich Funktionsschwächen insbesondere hinsichtlich der Nahversorgung, des gastronomischen Angebots sowie punktueller Defizite der Verkehrssicherheit ab. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes erarbeitet. Ebenso wurden im Entwurf Sanierungsziele und -maßnahmen formuliert.
Analog zu den Vorgaben des § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Unterlagen zu den vorbereitenden Untersuchungen jeweils bestehend aus dem Bericht, der Abgrenzung des Sanierungsgebietes, der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes sowie dem Analyseplan in der Zeit
vom 01.07.2026 bis zum 31.07.2026
auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig veröffentlicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (schriftlich, mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und
- die Unterlagen bei der Kreisstadt Merzig / Ressort 30 Fachbereich Stadtplanung und Umwelt Neues Rathaus Brauerstraße 5, 66663 Merzig während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden können. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Gem. § 138 Abs. 1 BauGB wird zudem darauf hingewiesen, dass Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet sind, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. (Auskunftspflicht)
Die nach § 138 Abs. 1 BauGB erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden; die Gemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne des § 157 sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.
HIER zur Übersicht Lageplan Mechern, Quelle: LVGL Bearbeitung: Agsta Umwelt
HIER zur Übersicht Analyseplan Mechern, Quelle: LVGL Bearbeitung: Agsta Umwelt
HIER zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Mechern
HIER zum Erläuterungsbericht, Stadtteil Mechern, Vorbereitende Untersuchungen
HIER zur Übersicht Lageplan Mondorf, Quelle: LVGL Bearbeitung: Agsta Umwelt
HIER zur Übersicht Analyseplan Mondorf, Quelle: LVGL Bearbeitung: Agsta Umwelt
HIER zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Mondorf
HIER zum Erläuterungsbericht, Stadtteil Mondorf, Vorbereitende Untersuchungen
![]()
HIER zur Übersicht Lageplan Silwingen, Quelle: LVGL Bearbeitung: Agsta Umwelt
HIER zur Übersicht Analyseplan Silwingen, Quelle: LVGL Bearbeitung: Agsta Umwelt
HIER zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Silwingen
HIER zum Erläuterungsbericht, Stadtteil Silwingen, Vorbereitende Untersuchungen
Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister