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Stimmzettelschablone für Blinde und Sehbehinderte

Gemäß § 57 Abs. 4 der Bundeswahlordnung (BWO) können sich blinde oder sehbehinderte Wähler zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen.

Diese Schablone steht voraussichtlich Anfang Februar zur Verfügung und kann beim Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V. angefordert werden, Kosten hierfür entstehen den Betroffenen nicht.

Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte haben somit die Möglichkeit, ihre Stimme selbständig und ohne fremde Hilfe abzugeben.

Den Blinden- und Sehbehindertenverein erreichen Sie wie folgt:

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Frau Vorsitzende Silvia Hame
Küstriner Straße 6
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/818181
Infotelefon: 0681/815126
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internet: www.bsvsaar.org

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Kreisstadt Merzig unter wahl@merzig.de oder unter 06861/85-230 gerne zur Verfügung.

Merzig, 29.01.2025

Der Oberbürgermeister

Marcus Hoffeld

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