Öffentliche Bekanntmachung betreffend die Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates der Kreisstadt Merzig am Sonntag, 09. Juni 2024 und die Einteilung des Wahlgebietes der Kreisstadt Merzig in Wahlbereiche
I. Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Stadtrates der Kreisstadt Merzig am 09. Juni 2024
Gemäß der §§ 22, 23, 24 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsblatt I S. 127), geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsblatt I S. 828), i.V.m. §§ 18 Abs.1, 19, 23 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsblatt I S. 171), geändert durch die Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsblatt I S. 878), fordere ich hiermit die in der Kreisstadt Merzig vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen auf, die
Wahlvorschläge zu der am 09. Juni 2024 stattfindenden
Wahl des Stadtrates der Kreisstadt Merzig
einzureichen. Die Wahlvorschläge können vom Tag nach dieser Aufforderung
bis zum sechsundsechzigsten Tag vor der Wahl, dem 04. April 2024, 18:00 Uhr bei der Kreisstadt Merzig, Wahlamt, Brauerstraße 5, Zimmer 306,
eingereicht werden.
In der Kreisstadt Merzig sind 45 Stadtratsmitglieder zu wählen.
Die Wahlvorschläge sind so frühzeitig vor dem angegebenen Stichtag einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig vor dem 04. April 2024 behoben werden können.
Auf die Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 22 bis 27 KWG und §§ 19 ff KWO wird ausdrücklich verwiesen. Verspätet eingereichte oder den Anforderungen nicht entsprechende Wahlvorschläge werden vom Gemeindewahlausschuss zurückgewiesen.
Wahlvorschläge nach dem Muster der Anlage 11 zu § 19 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 KWO sind dreifach, die zugehörigen Anlagen in einer Ausfertigung einzureichen.
Ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Stadtratswahl kein Sitz im Stadtrat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf für die Wahl des Stadtrates der Kreisstadt Merzig der Unterstützung von mindestens 135 Wahlberechtigten (§ 22 Abs. 2 KWG und § 17 KWO).
Der Unterstützung bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Für nach § 22 Abs. 2 KWG unterstützungsbedürftige Wahlvorschläge liegen vom auf den Tag der Einreichung folgenden Tag bis zum sechsundsechzigsten Tag vor der Wahl, dem 04. April 2024, 18:00 Uhr während der allgemeinen Dienststunden (montags und dienstags durchgehend von 8:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs durchgehend von 7:30 bis 14 Uhr, donnerstags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr sowie an den letzten vier Samstagen vor Ablauf der Frist in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr), gesonderte Unterstützungsverzeichnisse bei meiner Dienststelle, Neues Rathaus, Merziger Bürgerbüro, aus.
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützungsliste darf auch durch Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber unterzeichnet werden. Die Eintragung in das Unterstützungsverzeichnis hat gemäß § 22 Abs. 2 KWG und § 17 KWO persönlich und handschriftlich zu erfolgen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig und muss von den Vertrauenspersonen der beteiligten Wahlvorschläge spätestens am 04. April 2024, 18:00 Uhr gemeinsam schriftlich gegenüber dem Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Zimmer 306, erklärt werden (§ 29 KWG und § 24 KWO).
Die Mitglieder des Stadtrates werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Sollte kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht werden, so findet Mehrheitswahl statt (§ 2 Satz 2 KWG).
Im Übrigen wird auf die ausführlichen Bestimmungen des KWG und der KWO verwiesen.
II. Einteilung des Wahlgebietes der Kreisstadt Merzig in Wahlbereiche
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 beschlossen, das Wahlgebiet der Kreisstadt Merzig zur Durchführung der Wahl des Stadtrates am 09. Juni 2024 in folgende Wahlbereiche einzuteilen:
Wahlbereich A: | Stadtteil Merzig |
Wahlbereich B: | Stadtteile Ballern, Büdingen, Fittten, Hilbringen, Mechern, Mondorf, Schwemlingen, Silwingen, Weiler und Wellingen |
Wahlbereich C: | Stadtteile Besseringen, Bietzen, Brotdorf, Harlingen, Menningen und Merchingen |
Weiterhin wird auf die öffentliche Bekanntmachung betreffend die Einteilung des Wahlgebietes der Kreisstadt Merzig in Wahlbereiche vom 25.08.2023 in der Ausgabe 35/2023 von „Neues aus Merzig“ sowie auf der städtischen Website, die Sie HIER öffnen können, verwiesen.
Merzig, den 03. November 2023
Der Oberbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Hoffeld