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Merziger Stadtrat beschließt Hebesatzsatzung für 2025 und nimmt nach Grundsteuerreform Anpassung bei Grundsteuerhebesätzen vor

Gewerbesteuerhebesatz auch zukünftig unverändert

Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 wurde der Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer zu reformieren, woraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz im November 2019 verabschiedet wurde. Die neuen Regelungen gelten ab 01.01.2025 und machen eine Neubewertung aller Grundstücke zur Festlegung der neuen Messbeträge und in der Folge eine Anpassung der Hebesätze erforderlich.

In einem ersten Schritt erfolgte die Festsetzung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages durch die Finanzämter. Nun setzte der Merziger Stadtrat die Hebesätze fest.

Ziel des Gesetzgebers war eine aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuerreform. Dies bedeutet, dass die Gemeinden allein wegen der Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen sollen.

Das Finanzamt hat bisher rund 93 Prozent der Messbeträge im Bereich der Grundsteuer B mitgeteilt. Eine Prognose des Steueraufkommens sähe 2025 deutliche Mehreinnahmen vor, wenn nicht eine Anpassung des Hebesatzes erfolgen würde. Aus diesem Grund folgte der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung und senkte den Hebesatz von 470 auf 440 Prozentpunkte, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.

Im Bereich der Grundsteuer A bleibt der Hebesatz wie im Vorjahr bei 309 Prozentpunkten. Da das Finanzamt bisher jedoch erst für rund die Hälfte der Flächen neue Messbeträge übermittelt hat, kann aktuell keine zuverlässige Aussage über das Steueraufkommen und somit einen aufkommensneutralen Hebesatz für das kommende Jahr getroffen werden, sodass für 2026 ggfs. Korrekturen erfolgen müssen.

Bei der Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz zur Stärkung der Attraktivität des Gewerbestandortes Merzig wie seit 2018 unverändert bei 425 Prozentpunkten, deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

Oberbürgermeister Marcus Hoffeld ist es wichtig, hier auf Kontinuität zu setzen: „Unsere Unternehmen sind ein wichtiger Teil unserer Stadt: Sie sorgen für Arbeitsplätze und locken Kunden nach Merzig. Dass die Gewerbesteuer seit vielen Jahren unverändert bleibt, bedeutet, dass wir den Wirtschaftsstandort Merzig stärken und wettbewerbsfähig halten“, bewertet der Oberbürgermeister den Beschluss abschließend.

Die Hebesatzsatzung kann im Bürgerinformationsportal unter www.merzig.de/buergerinfo in der Stadtratssitzung vom 07.11.2024 unter Tagesordnungspunkt 5 abgerufen werden.

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