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Merziger Stadtrat beschließt Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zum Bau von Wohnungen in der Schankstraße

Die Merziger „AFP GmbH Agentur für Projektmanagement“ hat die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans beantragt. Ziel ist die Errichtung von Wohnungen im Bereich der bereits abgebrochenen Häuserzeile Schankstraße 32–42 in der Merziger Innenstadt.

Die Baulücke entstand im Rahmen des Neubaus der „Neuen Mitte Merzig“ und soll nun nach deren Fertigstellung wieder geschlossen werden. Da der aktuell für diesen Bereich gültige Bebauungsplan die Erschließung in einer zeitgemäßen und wirtschaftlich angemessenen Form nicht zulässt, ist eine geringfügige Anpassung erforderlich.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, beschloss der Merziger Stadtrat in seiner Sitzung am 25. April 2024 die Einleitung des Verfahrens und billigte den Entwurf des Bebauungsplanes.

„Der Bedarf an Wohnungen in der Kernstadt ist groß, daher ist die Schaffung von Wohnraum gerade in solch zentraler Lage nahe an der Innenstadt von großer Bedeutung“, begrüßt Oberbürgermeister Marcus Hoffeld das Vorhaben des Investors. Auch das Augenmerk auf die Errichtung sozialen Wohnraumes in fußläufiger Reichweite der Stadtmitte sei sehr positiv zu bewerten. „Das Planwerk trägt auch den Gesichtspunkten des Klimaschutzes Rechnung, indem es beispielsweise die energetische Nutzung des Daches durch Photovoltaik, andernfalls die extensive Begrünung der Dachflächen vorschreibt“, so Hoffeld weiter.

Die Planunterlagen werden nun für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und können auch über die Homepage www.merzig.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie im Bürgerinformationsportal unter www.merzig.de/buergerinfo in der Stadtratssitzung vom 25.04.2024 unter Tagesordnungspunkt 11 abgerufen werden.

Nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange muss der Stadtrat den Bebauungsplan noch als Satzung beschließen.

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