Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort generell verboten
Das Ordnungsamt informiert:
Das private und gewerbliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist ab sofort verboten. Die Pflanzenabfallverordnung, nach der bislang das Verbrennen bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden konnte, ist durch die Landesregierung aufgehoben worden. Die einzige Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne oder Eigenkompostierung hinaus zu entsorgen, ist also ab sofort der Gang zur Grüngutsammelstelle.
Diese befindet sich bei der Kompostieranlage an der L 173 gegenüber der EVS-Deponie Fitten und ist in der Zeit vom 1. Februar bis 30. November eines Jahres wie folgt geöffnet:
01.02.-28.02.: mittwochs 12-17 Uhr und samstags 10-16 Uhr.
01.03.-31.10.: montags 16-18 Uhr, mittwochs 13-18 Uhr, freitags 15-18 Uhr, samstags 9-16 Uhr.
01.11.-30.11.: mittwochs 12-17 Uhr und samstags 10-16 Uhr.
Jeweils vom 1. Dezember bis einschließlich 31. Januar des Folgejahres ist die Einrichtung geschlossen.
Die Gebühren für eine Grüngutanlieferung betragen:
Kleinmengen bis 125 Liter pro Tag: 1,50 Euro
Pkw-Kofferraum: 6,00 Euro
Bei umgeklappten Rücksitzen: 12,00 Euro
Größere Mengen pro angefangenem Raummeter: 12,00 Euro.