Betrieb für örtliche Abfallentsorgung Merzig: Stadtrat beschließt Änderung der Abfallgebührensatzung
In seiner Sitzung vom 14.12.2023 beschloss der Merziger Stadtrat, die Abfallgebührensatzung des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung mit Wirkung zum 01. Januar 2024 zu ändern. Die überarbeitete Satzung sieht eine geringfügige Erhöhung der Restabfallgebühr und der Nutzungsgebühr für die Biotonne vor.
Die Restabfallgebühr wird demnach von aktuell 0,32 € pro Kilogramm um 6 Cent auf 0,38 € pro Kilogramm angehoben. Die Jahresgebühr für die Nutzung der Biotonne steigt von derzeit 78 € pro Jahr um 6 € auf 84 € pro Jahr.
Konkret wird bei einer 120-Liter-Restabfalltonne und einer Mindestabfuhrmenge von 53 Kilogramm Restabfall jährlich eine Sockelgebühr von 70,42 € fällig. Verglichen mit dem alten Preis bedeutet dies Mehrkosten von 3,18 € pro Jahr.
Die Gebührenanpassung ist zur Kostendeckung notwendig, da der Entsorgungsverband Saar (EVS) seinerseits den Entsorgungsbeitrag, den die Kreisstadt Merzig jährlich zu entrichten hat, erhöht hat. Diese unerwartete Steigerung führt zu einer Nachzahlung von rund 250.000 € an den EVS.