Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Saarländisches Verwaltungszustellungsgesetz (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für die nachstehend genannte Person liegt folgender, von der Kreisstadt Merzig erlassener, Bescheid vor:
Name: Uwe Hans Friedrich
Kassenzeichen: 02-15670
Aktenzeichen: 010/311/3078/048/042/5
Letzte bekannte Anschrift im Inland: Feldstraße 27, 63150 Heusenstamm
Letzte bekannte Anschrift im Ausland: Lieu-Dit Emilieux, 43210 Malvalette, Frankreich
Abgaben-Jahresbescheid für das Jahr 2026 vom 20.01.2026
Der Bescheid wird gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung (AO), § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid kann von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten bei der Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Brauerstraße 5, Zimmer 318 oder 319, 66663 Merzig, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Merzig, 19.08.2026
Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld