Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Saarländisches Verwaltungszustellungsgesetz (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für die nachstehend genannte juristische Person liegen folgende, von der Kreisstadt Merzig erlassene, Bescheide vor:
Name: S. I. Wen Gmbh & Co. KG
Kassenzeichen: 02-31303
Aktenzeichen: 010/333/3011/088/014/8
Letzte bekannte Anschrift im Inland: Klausener Straße 2, 66333 Völklingen
Abgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2024 vom 11.04.2024
Abgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2025 vom 17.01.2025
Abgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2026 vom 20.01.2026
Die Bescheide werden gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung (AO), § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gelten die Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid kann von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten bei der Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Brauerstraße 5, Zimmer 318 oder 319, 66663 Merzig, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Merzig, den 13.04.2026
Kreisstadt Merzig
Der Oberbürgermeister
Hoffeld