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Bekanntmachung über ein Interessenbekundungsverfahren der Kreisstadt Merzig

Verpachtung von Dachflächen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (Volleinspeisung)

Die Kreisstadt Merzig beabsichtigt, im Zuge geplanter Dachsanierungen bzw. des Neubaus auf mehreren kommunalen Liegenschaften die Nutzung der Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom.

Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung des Saarlandes sind bei öffentlichen Gebäuden im Falle eines Neubaus oder einer grundlegenden Dachsanierung Photovoltaikanlagen auf mindestens 60 % der geeigneten Nettodachfläche zu installieren, sofern keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegen.

Vor diesem Hintergrund sowie zur Unterstützung der klimapolitischen Zielsetzungen der Kreisstadt Merzig sollen die betroffenen Dachflächen wirtschaftlich und nachhaltig genutzt werden.

Dies betrifft zunächst

die Dachfläche der Stadthalle Merzig, Zur Stadthalle 4, 66663 Merzig mit 700m²

I. Allgemeine Rahmenbedingungen

1. Nutzungszweck 

  • Errichtung, Betrieb und Wartung von Photovoltaikanlagen
  • Volleinspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz

Die Kreisstadt Merzig behält sich ausdrücklich vor, nicht durch den Pächter genutzte Dachflächenbereiche zu einem späteren Zeitpunkt für eigene Zwecke oder durch von ihr beauftragte Dritte zur Errichtung und zum Betrieb weiterer Energieerzeugungsanlagen zu nutzen.

Der Bewerber hat im Rahmen seines Angebotes die vorgesehenen Belegungsflächen eindeutig darzustellen. Ein Anspruch auf ausschließliche Nutzung der gesamten Dachfläche besteht nicht.

2. Vertragsmodell

Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages (in der Regel 20 bis 30 Jahre). Regelungen insbesondere zu:

  • Pachtzins (fix und/oder variabel)
  • Laufzeit und Verlängerungsoptionen
  • Rückbauverpflichtung
  • Haftung und Versicherung
  • Zugangs- und Nutzungsrechte
  • Regelungen zur Mitnutzung nicht verpachteter Dachflächenbereiche durch die Kreisstadt Merzig oder von ihr beauftragte Dritte

3. Technische Rahmenbedingungen

  • Nutzung ausschließlich geeigneter Dachflächen
  • Berücksichtigung statischer Anforderungen
  • Berücksichtigung brandschutzrechtlicher Vorgaben
  • Berücksichtigung weiterer öffentlich-rechtlicher Anforderungen
  • Abstimmung mit der Kreisstadt Merzig vor Umsetzung
  • Netzanschluss erfolgt eigenverantwortlich durch den Betreiber

4. Zustand der Dachflächen

Die Dachflächen werden im Zuge geplanter Sanierungsmaßnahmen ertüchtigt.

Der Bewerber hat sich eigenständig über die konkreten technischen Rahmenbedingungen sowie die Eignung der Dachflächen für die geplanten Anlagen zu informieren.

Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit der Kreisstadt Merzig vereinbart werden.

II. Einzureichende Unterlagen

Mit der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Technisches Konzept

  • Beschreibung der geplanten Photovoltaikanlagen
  • Angabe der installierten Leistung (kWp)
  • Belegungsplanung der Dachflächen
  • Aussagen zu Verschattung und Ausrichtung
  • Nachweis, dass die vorgeschlagene Belegung die Anforderungen der Landesbauordnung des Saarlandes hinsichtlich der Mindestbelegung geeigneter Dachflächen erfüllt

 2. Wirtschaftliches Konzept

  • Angebot zum Pachtzins (z. B. €/Jahr, €/kWp oder Beteiligungsmodell)
  • Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

3. Flächennutzungskonzept

  • Darstellung der vorgesehenen Belegung der Dachflächen
  • Angabe der installierten Leistung je Objekt
  • Kennzeichnung der hierfür erforderlichen Dachflächenbereiche
  • Darstellung verbleibender Dachflächenreserven

4. Umsetzungsplanung

  • Zeitplan von Planung bis Inbetriebnahme

5. Unternehmensangaben

  • Unternehmensprofil
  • Referenzen im Bereich Photovoltaikanlagen
  • Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit

6. Betriebskonzept

  • Wartung und Instandhaltung
  • Monitoring und Betriebsführung

III. Verfahren

 1. Form der Einreichung

Die Interessenbekundung ist am 09.10.2026 bis 11.00 Uhr einzureichen:

  • digital (PDF)

an:

Kreisstadt Merzig

ul.jensen@merzig.de

Betreff: „Interessenbekundung PV-Dachfläche Merzig Stadthalle“

 2. Verfahrenscharakter

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des öffentlichen Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Interessenbekundungen.

Die Kreisstadt Merzig behält sich vor,

  • das Verfahren jederzeit zu ändern, zu beenden oder neu aufzusetzen,
  • mit einzelnen Bewerbern in vertiefende Gespräche einzutreten,
  • einzelne oder alle Dachflächen nicht zu vergeben.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht ebenfalls nicht.

IV. Bewertungskriterien

Die eingehenden Interessenbekundungen werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Wirtschaftlichkeit/Pachtangebot: 40 %
  • Technisches Konzept: 35 %
  • Erfahrung und Referenzen: 15 %
  • Umsetzungszeitraum: 10 %

V. Ansprechpartner für Rückfragen:

Sachfragen: Frau Anne Wiesen-Hemmo, Tel.: 06861/85-475, E-Mail: a.wiesen-hemmo@merzig.de

Bewerbung: Frau Ulrike Jensen, Tel.: 06861/85-448, E-Mail: ul.jensen@merzig.de

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