Bebauungsplan „Bereich Ostbahnhof“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Bereich Ostbahnhof“ im Internet bzw. die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Im Umfeld des ehemaligen Ostbahnhofes Merzig stehen derzeit mehrere städtebauliche Entwicklungen an.
So befindet sich, nachdem die ersten Bauabschnitte im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Merzig durch den Landesbetrieb für Straßenbau bereits fertiggestellt wurden, momentan noch der als Los D bezeichnete Abschnitt, mit Umgestaltung der „Losheimer Straße“ im Einmündungsbereich der Straße „Zum Gipsberg“, in Planung.
Außerdem zeichnet sich eine Umgestaltung und Umnutzung des nordwestlich an den ehemaligen Ostbahnhof angrenzenden Villeroy & Boch-Standortes im „Rotensteiner Weg“ ab.
Darüber hinaus ist auf den Flurstücken 106/35 und 106/36, welche momentan noch als Busbahnhof dienen, der Neubau einer Wohnanlage beabsichtigt.
Um die geordnete städtebauliche Entwicklung all dieser Planungen untereinander sicherstellen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Ostbahnhofes beabsichtigt.
Hierfür hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig bereits in seiner Sitzung am 02.07.2025 einen entsprechenden Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gefasst.
Das Plangebiet umfasst ca. 12.400 m².
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

Lageplan ohne Maßstab (Quelle: LVGL, Bearbeitung Kreisstadt Merzig)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
- der Entwurf des Bebauungsplans „Bereich Ostbahnhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B),
- der Begründung und
- ein Umwelt- und geotechnischer Bericht zum Neubau der Wohnanlage,
in der Zeit vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister