Hinweisgeberschutzgesetz
Die Kreisstadt Merzig ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen auf Rechtsverstöße einzurichten.
Der Stadtrat hat der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Merzig-Wadern zur Durchführung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG sowie der Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 DSGVO zugestimmt. Die Vereinbarungen sind mittlerweile in Kraft getreten.
Ab sofort betreibt der Landkreis Merzig-Wadern im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die interne Meldestelle für die Kreisstadt Merzig und übernimmt die Aufgaben nach §§ 16 und 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 HinSchG.
Die Verpflichtung zur Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 18 HinSchG verbleibt bei der Kreisstadt Merzig.
Den Online-Service, um Verstöße aus dem beruflichen Umfeld nach dem Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) bei der internen Meldestelle des Landkreises Merzig-Wadern mitzuteilen, können Sie HIER öffnen.