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Das Bild zeigt die Frontansicht des Neuen Rathauses.

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Kreisstadt Merzig ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen auf Rechtsverstöße einzurichten.

Der Stadtrat hat der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Merzig-Wadern zur Durchführung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG sowie der Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 DSGVO zugestimmt. Die Vereinbarungen sind mittlerweile in Kraft getreten.

Ab sofort betreibt der Landkreis Merzig-Wadern im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die interne Meldestelle für die Kreisstadt Merzig und übernimmt die Aufgaben nach §§ 16 und 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 HinSchG.

Die Verpflichtung zur Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 18 HinSchG verbleibt bei der Kreisstadt Merzig.

Den Online-Service, um Verstöße aus dem beruflichen Umfeld nach dem Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) bei der internen Meldestelle des Landkreises Merzig-Wadern mitzuteilen, können Sie HIER öffnen.

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