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Das Bild zeigt die Frontansicht des Neuen Rathauses.

Hinweisgeberschutzgesetz

Mit diesem Formular haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Merzig sowie Personen im Umfeld der Kreisstadt Merzig die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße nach § 2 HinSchG zu melden.

Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.

Sollte Ihre Meldung zu strafrechtlichen Ermittlungen führen, sind wir verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden alle uns zur Verfügung stehenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch die von Ihnen gemachten Kontaktangaben. Der Schutz von Ihnen als hinweisgebende Person bleibt davon unberührt.

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    im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit bei der Kreisstadt Merzig (Mitarbeiter)im Vorfeld zu einer beruflichen Tätigkeit im Umfeld der Kreisstadt Merzig (z.B. Lieferanten, Dienstleister,…)


    Bitte füllen Sie alle mit Stern(') gekennzeichneten Felder aus.

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