Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Ordnungsamt
Fachbereich 121
Parkausweise, Feuerwehr, Gaststätten, Gewerbeamt, Märkte, Katastrophenschutz, Kriminalitätsbeirat, Ortspolizeibehörde, Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten.
Dienstausweise der Ortspolizeibehörde
Der Inhaber des abgebildeten Dienstausweises ist Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Merzig und berechtigt, die zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen und bei der Durchführung seiner polizeibehördlichen Aufgaben Zwang anzuwenden (§§ 44 ff. Saarländisches Polizeigesetz [SPolG] und 13 ff. Saarländisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz [SVwVG]).
Seine Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 Strafgesetzbuch (StGB). Ihm stehen gem. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) polizeiliche Rechte bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu. Er hat insbesondere Befugnisse zur Identitätsfeststellung gem. §§ 163b Strafprozessordnung (StPO) und 9 SPolG.
Ihm stehen außerdem folgende Befugnisse zu:
- Treffen von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (§ 8 SPolG)
- Prüfung von Berechtigungsscheinen (§ 9 Abs. 3 SPolG)
- Befragung und Vorladung von Personen (§ 11 SPolG)
- Aussprechen von Platzverweisungen und Aufenthaltsverboten (§ 12 SPolG)
- Durchsuchen von Personen und Sachen (§§ 17, 18 SPolG)
- Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (§ 19 SPolG)
- Sicherstellung von Sachen (§ 21 SPolG)
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der notwendigen Ermittlungshandlungen (§ 35 ff. OWiG)
- Aussprechen mündlicher Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 Abs. 1 OWiG) und Entgegennahme des Verwarnungsgeldes
- Beitreibung von Geldforderungen und Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§ 41 ff. SVwVG)
Schiedswesen
Beim Schiedswesen sitzen Sie mit der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Jedoch können Schiedsleute nur schlichten, nicht richten.
Ihren Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedmänner und Schiedsfrauen e. V.
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