
Integrationsbeirat
Der Integrationsbeirat wird als kommunalpolitische Interessensvertretung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gewählt. Seine Aufgabe besteht darin, die Belange der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte zu vertreten und in die Kommunalpolitik einzubringen.
Nach der gesetzlichen Gesetzesreform Ende 2023 wurde die Satzung für den Integrationsbeirat am 07.11.2024 von dem Merziger Stadtrat beschlossen.
Die Satzung des Integrationsbeirates der Kreisstadt Merzig können Sie als PDF öffnen, indem Sie HIER klicken.
Informationen zur Neuwahl des Integrationsbeirat
Durch die Wahl wird der bisherige Zuwanderungs- und Migrationsbeirat durch den neuen Integrationsbeirat abgelöst.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen nach § 1 der Satzung des Integrationsbeirates der Kreisstadt Merzig Einwohnerinnen und Einwohner,
- die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
- die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
- die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben,
sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Kreisstadt Merzig ihre Hauptwohnung haben (§ 2, Satzung des Integrationsbeirates der Kreisstadt Merzig).
Personen nach § 1, Abs. 1 dieser Satzung sind wahlberechtigt und bereits im Wählerverzeichnis eingetragen.
Die in § 1 Absatz 2, 3 und 4 genannten Personen können auf Antrag beim Wahlamt ins Wählerverzeichnis aufnehmen werden, sofern aussagekräftige Dokumente (z.B. Einbürgerungsurkunde) vorgelegt werden.
Bis zum 23.3. können sich Eingebürgerte, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen oder Kinder ausländischer Eltern, welche durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben beim Wahlamt die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Wahlvorschläge sind die Vordrucke der Kreisstadt zu nutzen: Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
Wann wird gewählt?
Die Wahl zum 1. Integrationsbeirates der Kreisstadt Merzig findet am Sonntag, 13. April 2025 statt.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Kreisstadt Merzig und in einem Wahlbezirk zusammengefasst.
Die Urnenwahl wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Stadthalle Merzig (Zur Stadthalle 4, 66663 Merzig) durchgeführt.
Briefwahl
Ab dem Montag, 03.03.2025 und bis zum 11.04.2025 können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen:
- online, wenn Sie HIER klicken oder
- per E-Mail an wahl@merzig.de mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder
- Abholung vor Ort, Wahlamt, Zimmer 306 im Neuen Rathaus. Bitte bringen Sie dazu Ihre Ausweisdokumente mit.
Das Wahlamt, Zimmer 306 im Neuen Rathaus ist, außer Rosenmontag, 03.03.2025, zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Bei der Onlinebeantragung können Sie wählen, ob Sie ihre Unterlagen persönlich abholen oder auf dem Postweg erhalten möchten, bei einer E-Mail sollten Sie gesondert Angaben machen.
Wer kann gewählt werden?
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens 6 Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig hat, kann sich als Einzelperson oder in einer Liste zur Wahl stellen. Die Frist zur Aufstellung von Wahlvorschlägen endete am 6. Februar 2025.
Der Wahlausschuss für die Wahl des Integrationsbeirates in der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 aufgrund der von den Wählergruppen eingereichten Wahlvorschläge zwei Wahlvorschläge zugelassen:
- „Vielfalt für Zusammenhalt“
- „Vereint für bessere Integration“
Die öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsbeirates in der Kreisstadt Merzig am 13.04.2025 finden Sie HIER.
Die amtliche Bekanntmachung zur Wahl zum 1. Integrationsbeirat in der Kreisstadt Merzig finden Sie HIER.
Integrationskonzept der Kreisstadt Merzig
Das Integrationskonzept schlägt zu neuen Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen vor, die in Merzig umgesetzt werden und die ein friedliches Zusammenleben aller Merzigerinnen und Merziger unterstützen sollen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist u.a. die/der Integrationsbeauftragte der Kreisstadt Merzig verantwortlich.
Das Integrationskonzept der Kreisstadt Merzig können Sie als PDF öffnen, indem Sie HIER klicken.