
Sanierungsgebiete
Zur Steigerung der Attraktivität der Stadt und der Stadtteile und zur Unterstützung der Hauseigentümer wurden in den Ortsteilen Besseringen, Bietzen, Büdingen, Harlingen, Menningen, Merchingen, Schwemlingen und Wellingen Sanierungsgebiete ausgewiesen.
Bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden die in einem Sanierungsgebiet liegen, besteht die Möglichkeit erhöhte steuerliche Abschreibungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Zudem steigern Hauseigentümer durch diese Maßnahmen den Wert ihrer Immobilie und verbessern die eigene Wohnqualität.
Unter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen versteht man z.B. Isolierung und Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern (Mehrfachverglasung).
Nicht darunter fallen die Kosten zur Installation von Photovoltaik oder Arbeiten der laufenden Unterhaltung wie z.B.: Tapezier-, Innen- oder Außenanstricharbeiten (ohne weitere bauliche Verbesserung).
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Gebäude zu sanieren und die steuerlichen Vergünstigungen nutzen möchten, ist es erforderlich vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung mit der Stadtverwaltung abzuschließen.
Die Stadt begleitet lediglich die Baumaßnahme. Eine Beratung bzw. Hilfestellung bei baulichen und steuerrechtlichen Fragen darf jedoch nicht durch die Verwaltung erfolgen.
Steuerliche Fragen werden von Ihnen eigenständig mit einem Steuerberater und/oder mit dem Finanzamt abgestimmt.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Stadtverwaltung unter Tel.: 06861/85-448 zu Verfügung.
Sie möchten Ihr Gebäude sanieren und die steuerlichen Vergünstigungen nutzen?
Folgende Unterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
Hier gelangen Sie zu den Sanierungsgebieten in den einzelnen Stadtteilen:
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Besseringen |
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Bietzen |
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Büdingen |
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Harlingen |
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Menningen |
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Merchingen |
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Schwemlingen |
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Wellingen |