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Briefwahlbüro am Freitag bis 18:00 Uhr geöffnet!

Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) endet am Freitag, dem 7. Juni 2024 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlunterlagen online, schriftlich oder auch persönlich vor Ort im Briefwahlbüro im Anbau des Neuen Rathauses am Christian-Kretzschmar-Platz, Brauerstraße 3, beantragt werden.

Das Briefwahlbüro ist aus diesem Grunde am Freitag dem 7. Juni 2024 von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die erstmalige Beantragung eines Wahlscheines ist nach Ablauf dieser Frist nur noch in Ausnahmefällen (§ 24 Abs. 2 EuWO, § 12a Abs. 2 KWO) möglich!

Sollten Sie glaubhaft versichern können, dass Ihnen ein vorher beantragter Wahlschein bis dahin nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr, die Ausstellung eines neuen Wahlscheines beantragt werden.

Das Briefwahlbüro ist deshalb auch am Samstag, dem 8. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

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