Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 121
Parkausweise, Feuerwehr, Gaststätten, Gewerbeamt, Märkte, Katastrophenschutz, Kriminalitätsbeirat, Ortspolizeibehörde, Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten.
Schiedswesen
Beim Schiedswesen sitzen Sie mit der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Jedoch können Schiedsleute nur schlichten, nicht richten.
Ihren Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedmänner und Schiedsfrauen e. V.
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