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Anmelden von Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Ressort 12 – Sicherheit und Bürgerservice

Fachbereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Zimmer: 219 (2. OG, Neues Rathaus)

Brauerstraße 5

66663 Merzig

Weitere Informationen unter:

Bitte beachten Sie vor dem Anmelden einer Verbrennung die Gefahrenstufen des Waldbrand- bzw. des Graslandfeuerindex. Ab Stufe 3 ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.

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