Windelgutschein
Der Merziger Windelgutschein ist ein wichtiges Angebot, das Familien mit Kleinkindern und seit dem 1. Januar 2009 auch Menschen mit Inkontinenzerkrankungen und Stoma-Patienten entlastet.
Der Merziger Windelgutschein für das Kalenderjahr 2023 kann bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Nach Ende der Antragsfrist erfolgt die Bearbeitung und rückwirkende Auszahlung für das Jahr 2023. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten zu gegebener Zeit einen Bescheid.
Dem Antrag auf den Windelgutschein für Kleinkinder ist eine Kopie des gültigen Familienpasses beizufügen oder bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorzulegen.
Bitte achten Sie darauf, die aktuellen Antragsformulare zu verwenden.
Windelgutschein für Kleinkinder
Benötigte Unterlagen bei Beantragung (für die Geburtsjahrgänge 2020/2021):
- Personalausweis oder Reisepass
- Antragsformular
- Bankverbindung
- Nachweis gültiger Familienpass des Kindes
Bei der Beantragung eines Windelgutscheines entstehen keine Kosten für Sie.
Zum 01.01.2022 sind neue Richtlinien in Kraft getreten.
Ab den Geburtsjahrgängen 2022 ff. ist kein Antrag mehr erforderlich. Der Windelgutschein für Neugeborene wird ohne Antrag und mit einer einmaligen Überweisung des Förderbetrages an alle jungen Eltern ausgezahlt. HIER können Sie das Formular herunterladen, um Ihre Bankverbindung mitzuteilen.
Windelgutschein für Personen mit Inkontinenzerkrankung und Stoma-Patienten
Benötigte Unterlagen bei Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Antragsformular (jährlich)
- Tonnennummer/Müllgefäßnummer
- Bankverbindung
- Ärztliche Bescheinigung (alle zwei Jahre erforderlich)
Bei der Beantragung eines Windelgutscheines entstehen keine Kosten für Sie.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien zum Windelgutschein, die Sie
HIER (gültig ab 01.01.2017 für alle Geburten bis 2021) oder
HIER (gültig ab 01.01.2022 für alle Geburten ab 2022)
öffnen können.