Polizeiliche Führungszeugnisse
Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Merzig gemeldet sein.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde zu beantragen.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind oder werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.
Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweises bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. (Dauer: ca. 5 – 10 Arbeitstage)
Benötigte Unterlagen bei Beantragung im Bürgerbüro:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis erweitertes Führungszeugnis
- ggf. genaue Anschrift und Verwendungszweck behördliches Führungszeugnis
Kosten:
Einfaches Führungszeugnis | 13,00 € |
Erweitertes Führungszeugnis | 13,00 € |
Behördenführungszeugnis | 13,00 € |