
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Urkunden, Abschriften und Fotokopien
Benötigte Unterlagen:
- Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
- Kopie des zu beglaubigenden Schriftstücks
Kosten:
Beglaubigung von Urkunden | 10,00 € |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien (je angefangene Seite) | 3,00 € |
Hinweis: Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
- die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Wichtig: Ist das Original nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. Ausländische Dokumente (z. B. Zeugnisse, Urkunden) können nicht beglaubigt werden. Ebenso dürfen Übersetzungen ausländischer Dokumente nicht beglaubigt werden.
Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen ausschließlich von den Standesämtern beglaubigt werden.
Beglaubigungen von Unterschriften
Benötigte Unterlagen bei Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
je Unterschrift | 2,55 € |
Hinweis: Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird, d. h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.
Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken- und Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden.
Bearbeitungszeit: Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen.
Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin zu vereinbaren.