Wichtige Hinweise zum Wahlschein und zum Wahlbrief
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen stellen.
Bei der Briefwahl sind Wahlbriefe u.a. zurückzuweisen,
wenn
• die Wählerin oder der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf den Wahlscheinen nicht unterschrieben hat oder
• weder die Wahlbriefumschläge noch die Stimmzettelumschläge verschlossen sind.
Den weißen Wahlschein für die Europawahl zusammen mit dem weißen Stimmzettelumschlag (hier nur den Europawahl-Stimmzettel einlegen und zukleben!) in den roten Wahlbriefumschlag
stecken. Den roten Wahlbriefumschlag ebenfalls zukleben.
Den gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen zusammen mit dem gelben Stimmzettelumschlag (hier nur die Kommunalwahl-Stimmzettel einlegen und zukleben!) in den hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag stecken. Den hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag ebenfalls zukleben.
Den Briefwahlunterlagen liegt ein entsprechendes Merkblatt bei.
Die beiden Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Außerhalb Deutschlands müssen sie ausreichend frankiert werden. Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesandt werden, dass sie dort spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch im Briefkasten des Rathauses bis Sonntag, 09. Juni 2024, 18:00 Uhr, eingeworfen oder beim Wahlamt abgegeben werden.
Ob Briefwahl oder Stimmabgabe am 09. Juni 2024 – von Ihrem Wahlrecht sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Merzig, den 07. Mai 2024
Der Oberbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Marcus Hoffeld