Was kann ich tun, wenn ich am Wahlsonntag erkranke?
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) endet grundsätzlich am Freitag, dem 7. Juni 2024 um 18:00 Uhr.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 24 Abs. 2 EuWO, § 12a Abs. 2 KWO) oder auch dann, wenn aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.
Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist die plötzliche und kurzfristige Erkrankung durch ein ärztliches Attest (am Wochenende in der Regel durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst)
zu belegen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Falle schriftlich z.B. per Mail (wahl@merzig.de) oder per Fax (06861/85-11230) unter Angabe des Familiennamens, der Vornamen, der Anschrift und des Geburtsdatums an das Wahlamt der Kreisstadt Merzig und erklären Sie, dass Sie plötzlich erkrankt sind.
Dann können Sie eine Vertrauensperson als Botin oder Boten beauftragen, die Briefwahlunterlagen bis 15:00 Uhr beim Wahlamt, Neues Rathaus, Brauerstraße 5, abzuholen.
Für die Abholung ist eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht der oder des Wahlberechtigten für die Botin oder den Boten und ein ärztliches Attest nötig.
Die Briefwahlunterlagen können zu Hause ausgefüllt und wie in den beiliegenden Merkblättern erläutert in die Briefumschläge verpackt werden.
Die beiden roten bzw. hellrosafarbenen Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 18:00 Uhr beim Wahlamt der Kreisstadt Merzig, Neues Rathaus, Brauerstraße 5 eingehen!
Die Wahlbriefe können auch in den Briefkasten der Kreisstadt Merzig, Neues Rathaus, Brauerstraße 5 eingeworfen werden. Der Briefkasten wird bis zum Beginn der Auszählung am Sonntag um 18:00 Uhr regelmäßig geleert.
Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden!
Der Oberbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Marcus Hoffeld