Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Hönbruch“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Brotdorf
Bekanntmachung der Aufstellung und Öffentlichen Auslegung
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.Vm. § 12 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohngebiet Hönbruch“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohngebiet Hönbruch“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes zu schaffen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lageplan mit Geltungsbereich; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 27.04.2023 bis einschließlich 30.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, Bauamt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich einsehbar ist:
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch abrufbar, das Portal können Sie HIER öffnen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Marcus Hoffeld, Bürgermeister