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Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle

A. ALLGEM. VERTRAGSBEDINGUNGEN

I. Mietgegenstand sind im Folgenden Räume, Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände. Die Anmietung städtischer Einrichtungen durch extremistische, rassistische und antidemokratische Gruppen wird nicht gestattet.

In allen Mietvereinbarungen ist deshalb der konkrete Nutzungszweck anzugeben.

Zur Vermeidung strafbarer Handlungen im Sinne der §§ 84 – 86a, 126 – 127 und 130 StGB während einer Veranstaltung kann der Bürgermeister eine Vertragsstrafe festsetzen.
Die Anmietung zur Durchführung von Ultimate und Extreme Fighting-Veranstaltungen ist nicht gestattet.

Der Bürgermeister ist berechtigt, Veranstaltungen abzulehnen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, bzw. gegen die guten Sitten verstoßen wird, oder gewaltverherrlichende Aktionen stattfinden sollen.

In allen Gebäuden besteht absolutes Rauchverbot.

Die Vermietung an einen Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens wird zu 100 % steuerpflichtig behandelt.

II. Bei Veranstaltungen, die nachweislich ohne Ausgabe von Speisen oder Getränken erfolgen, reduziert sich die reine Miete um 50 %. Die Ortsvorsteher bzw. Hausmeister vermerken dies explizit im Nutzungsnachweis nach der Veranstaltung.

III. Die Mieten, Energie- und Nebenkosten gelten für eine Veranstaltungsdauer bis zu 9 Stunden. Bei längerer Veranstaltungsdauer wird für jede weitere angefangene Stunde 1/10 der angesetzten Miete und der Energiekosten erhoben. Als Veranstaltungsdauer zählt die Zeit vom angesetzten Beginn der Veranstaltung bis zur Beendigung durch den Veranstalter. Bei Ausstellungen zählt die Öffnungszeit der Ausstellung sowie Auf- und Abbau als Veranstaltungsdauer.

IV. Zur Abhaltung einer nichtöffentlichen  (General-)Probe werden die dazu benötigten Räume ohne Berechnung einer Miete zur Verfügung gestellt.

V. Der Mieter teilt dem Vermieter die Art der Veranstaltung und die geplante Teilnehmerzahl mit. Soweit nach Art der Veranstaltung ein Brandsicherheitswachdienst erforderlich ist (z. B. Bühnenveranstaltungen) erfolgt die Gestellung durch den Vermieter.

VI. Bühneneinrichtungen und zusätzliche Ausstattungsgegenstände müssen spätestens 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter auf seine Kosten eingebracht werden. Soweit die Beschaffung durch die Stadt erfolgt, sind die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

VII. Die Miet-, Energie- und Nebenkosten werden am Tage vor der Veranstaltung fällig. Außerdem ist bei discoähnlichen Veranstaltungen und Märkten zusätzlich der Stadt auf Verlangen eine Kaution zu stellen für Schäden, die der Stadt an den überlassenen Räumen, Einrichtungen und Zufahrtswegen durch die Nutzung im Rahmen des Mietvertrages evtl. entstehen. Die Höhe der Kaution ist von der Verwaltung nach dem Schadensrisiko und unter Berücksichtigung des Veranstalters (kommerzielle oder Vereinsveranstaltungen) festzulegen. Die Kaution ist spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung zu hinterlegen. Auf Verlangen der Stadt hat der Veranstalter mit der Vermietungszusage einen Vorschuss in angemessener Höhe zu entrichten.

VIII. Der Bürgermeister kann in Ausnahmefällen abweichende Mieten festsetzen. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen, an denen die Stadt ein besonderes Interesse hat.  Bei Veranstaltungen, deren Erlös sozialen und/oder karitativen Einrichtungen in der Kreisstadt Merzig zu Gute kommt (Benefizveranstaltungen), kann die Miete auf schriftlichen Antrag erlassen werden. Entsprechende Bescheinigungen (Spendenbeleg) sind dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Darüber hinaus hat jeder in Merzig ansässige Verein ab dem 01.01.2025 die Möglichkeit, einmal im Jahr eine eintägige öffentliche Veranstaltung mit Eintritt bei einer Inanspruchnahme der in diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Veranstaltungsstätte für ein pauschales Entgelt in Höhe von 50 € durchzuführen. Diese Veranstaltung ist mit Abschluss der Mietvereinbarung im Vorfeld anzumelden.

IX. Die Inanspruchnahme der Hallen, Vereins- und Bürgerhäuser für Seniorentage, Ortsrat- und Schiedsleutesitzungen, Veranstaltungen der städtischen Schulen und Kindergärten sowie Blutspendetermine erfolgt unentgeltlich.

X. Die Stadt überlässt dem Nutzer die Halle/ das Bürgerhaus / das Pfarrzentrum / das Dorfgemeinschaftshaus und deren Einrichtungen/die Räume und die Geräte zur – entgeltlichen – Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume, Sportstätten, Einrichtungen und Geräte sowie die dazugehörigen Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck durch seine Beauftragten zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Der Nutzer übernimmt die der Stadt als Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht. Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist vom Umfang und von der Dauer der Nutzung abhängig. Bei langfristiger Übertragung der gesamten Nutzung ist ggf. auch eine Übertragung v. § 836 BGB möglich. Bei Einzelveranstaltungen wird der Nutzer im Zweifel nur die veranstaltungstypischen Risiken tragen.

Der Nutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprüche seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Sportstätten und Geräte und der Zugänge und Zufahrten zu den Räumen und Anlagen stehen, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Nutzer auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt und deren Bediensteten oder Beauftragten, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Der Nutzer versichert bei Vertragsabschluss, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.

Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Geräten, Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.

Die Stadt übernimmt keine Haftung für die vom Nutzer, seinen Mitarbeitern, Mitgliedern, Beauftragten oder von Besuchern seiner Veranstaltungen eingebrachten Gegenständen, insbesondere Wertsachen.

Die rechtzeitige Anmeldung von Veranstaltungen bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem Nutzer.

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Dezember 2024 in Kraft.

B. MIETEN, ENERGIE- UND NEBENKOSTEN

Die in diesen Richtlinien festgesetzten Gebührentarife sind Bruttopreise und enthalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %. Eine Änderung des Steuersatzes wird entsprechend an die Nutzer weitergegeben. Die Gebührensätze werden in der jeweiligen Höhe angepasst. Ergeben sich dabei unrunde Beträge, so sind diese auf volle Euro aufzurunden.

Die Berechnung der Mieten erfolgt in 3 Mietgruppen:

Mietgruppe A:

gewerbliche Veranstaltungen, Hochzeiten, sonstige Familienfeierlichkeiten

Mietgruppe B:

nicht gewerbliche Veranstaltungen mit Eintritt, sowie Beerdigungen

Mietgruppe C:

nichtgewerbliche Veranstaltungen ohne Eintritt, Familienabende, Vereinsfeiern etc.

Für die Berechnung der Energiekosten gilt:

Die bei der jeweiligen Einrichtung zuerst genannten Energiekostenentgelte sind bei Nutzung der Gebäudeheizungseinrichtungen zu entrichten, ansonsten gelten die in Klammern angegebenen Beträge.

I. Saargauhalle Schwemlingen
1. Mieten
Halle: Mietgruppe A 231,00 €, Mietgruppe B 160,00 €, Mietgruppe C 46,00 €
Küche: Mietgruppe A 26,00 €, Mietgruppe B 16,00 €, Mietgruppe C 9,00 €
Gaststätte: Mietgruppe A 52,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 28,00 €
Versammlungsraum: Mietgruppe A 52,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 28,00 €
2. Energiekosten
Halle: Mietgruppe A 154,00 € (52,00 €), Mietgruppe B 78,00 € (26,00 € ), Mietgruppe C 48,00 € (16,00 € )
Versammlungsraum: Mietgruppe A 48,00€ (16,00 € ), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 € ), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 € )
Gaststätte: Mietgruppe A 48,00 € (16,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 € ), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 € )
3. Nebenkosten Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

II. Bürgerhaus Silwingen
1. Mieten
Großer Saal: Mietgruppe A 89,00 €, Mietgruppe B 63,00 €, Mietgruppe C 30,00 €
Kleiner Saal: Mietgruppe A 44,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 15,00 €
Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
großer Saal: Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 52,00 € (18,00 €), Mietgruppe C  32,00 € (12,00 €)
Kleiner Saal: Mietgruppe A 44,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 26,00 € (10,00 €), Mietgruppe C 16,00 € (6,00 €)
3. Jugendraum im Kellergeschoss
Miete: 30,00 €, Energiekosten 42,00 € (14,00 € )
4. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.

III. Bürgerhaus Menningen
1. Mieten
Großer Saal: Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 68,00 €, Mietgruppe C 35,00 €
Kleiner Saal: Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 17,00 €
Küche: Mietgruppe A 16,00 €, Mietgruppe B 9,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Großer Saal: Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 52,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)
Kleiner Saal: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

IV. Vereinshaus Merchingen
1. Mieten
Saal: Mietgruppe A 142,00 €, Mietgruppe B 96,00 €, Mietgruppe C 35,00 €
Nebenzimmer: Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 40,00 €, Mietgruppe C 28,00 €
Küche: Mietgruppe A 24,00 €, Mietgruppe B 14,00 €, Mietgruppe C 9,00 €
2. Energiekosten
Saal: Mietgruppe A 104,00 € (36,00 €), Mietgruppe B 72,00 € (24,00) €, Mietgruppe C 42,00 € (14,00 €)
Nebenzimmer: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 28,00 € (10,00) €
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

V. Vereinshaus Merzig
1. Mieten
Saal: Mietgruppe A 97,00 €, Mietgruppe B 68,00 €, Mietgruppe C 30,00 €
Nebenzimmer: Mietgruppe A 40,00 €, Mietgruppe B 30,00 €, Mietgruppe C 17,00 €
Gymnastikraum: Mietgruppe C 4,00 €
Küche: Mietgruppe A: 19,00 €, Mietgruppe B: 11,00 €, Mietgruppe C: 6,00 €
2. Energiekosten
Saal: Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 52,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 € )
Nebenzimmer: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 € ), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)
Gymnastikraum: Mietgruppe C 18,00 € (6,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

VI. Bürgerhaus Mondorf
1. Mieten
Großer Saal mit Bühnenraum: Mietgruppe A 117,00 €, Mietgruppe B 78,00 €, Mietgruppe C 30,00 €
Mittlerer Saal ohne Bühnenraum: Mietgruppe A 89,00 €, Mietgruppe B 60,00 €, Mietgruppe C 27,00 €
Kleiner Saal: Mietgruppe A 47,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 22,00 €
Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Großer Saal mit Bühnenraum: Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)
Mittlerer Saal ohne Bühnenraum: Mietgruppe A 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe C 28,00 € (10,00 € )
Kleiner Saal: Mietgruppe A 42,00 € (14,00€), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 € )
3. Jugendraum im Kellergeschoss
Miete: Mietgruppe A 60,00 €, Energiekosten: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 € )
4. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
5. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

VII. Bürgerhaus Weiler
1. Mieten
Saal: Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 22,00 €, Mietgruppe C 12,00 €
Bauernstube: Mietgruppe A 52,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 22,00 €
Ausschankraum: Mietgruppe A 32,00 €, Mietgruppe B 22,00 €, Mietgruppe C 12,00 €
Zwischenraum: Mietgruppe A 22,00 €, Mietgruppe B 12,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
Küche: Mietgruppe A 16,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Saal: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 22,00 € (8,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)
Bauernstube: Mietgruppe A 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe B 22,00 € (8,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)
Ausschankraum: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)
Zwischenraum: Mietgruppe A 22,00 € (8,00 €), Mietgruppe B 12,00 € (4,00 €), Mietgruppe C 6,00 € (2,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

VIII. Dorfgemeinschaftshaus Bietzen
1. Mieten
Saal: Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 65,00 €, Mietgruppe C 30,00 €
Gewölbekeller: Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 27,00 €, Mietgruppe C 15,00 €
Vereinsraum: Mietgruppe A 42,00 €, Mietgruppe B 27,00 €, Mietgruppe C 15,00 €
Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Saal: Mietgruppe A 72,00 € (24,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)
Gewölbekeller: Mietgruppe A 28,00 € (10,00 €), Mietgruppe B 18,00 € (6,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)
Vereinsraum: Mietgruppe A 28,00 € (10,00 €), Mietgruppe B 18,00 € (6,00 €), Mietgruppe C 12,00 € (4,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

IX. Seffersbachhalle Brotdorf
1. Mieten
Halle: Mietgruppe A 308,00 €, Mietgruppe B 206,00 €, Mietgruppe C 104,00 €
Gemeinschaftsraum: Mietgruppe A 130,00 €, Mietgruppe B 57,00 €, Mietgruppe C 33,00 €
Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Halle: Mietgruppe A 154,00 € (52,00 €), Mietgruppe B 78,00 € (26,00 €), Mietgruppe C 52,00 € (18,00 €)
Gemeinschaftsraum: Mietgruppe A 104,00€ (36,00 €), Mietgruppe B 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)
3. Entgelte für Pflicht-, Freundschaftsspiele und Turniere
Für die Inanspruchnahme der Seffersbachhalle Brotdorf zu Pflicht-, Freundschaftsspielen und Turnieren ist bei einer angenommenen Inanspruchnahme von 6-8 Stunden ein pauschales Entgelt von 50 € pro Tag zu erheben. Sofern eine Inanspruchnahme deutlich unter der vorgenannten Zeitdauer erfolgt, beträgt das Entgelt 7,50 € je angefangene Stunde.
4. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
5. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

X. Bürgerhaus Harlingen
1. Mieten
Saal Mittelabtrennung offen: Mietgruppe A 117,00 €, Mietgruppe B 78,00 €, Mietgruppe C 29,00 €
je eine Saalhälfte: Mietgruppe A 57,00 €, Mietgruppe B 39,00 €, Mietgruppe C 17,00 €
Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Saal Mittelabtrennung offen: Mietgruppe A 84,00 € (28,00 €), Mietgruppe B 62,00 € (22,00 €), Mietgruppe C 32,00 € (12,00 €)
je eine Saalhälfte: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 16,00 € (6,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

XI. Bürgerhaus Besseringen
1. Mieten
Großer Saal: Mietgruppe A 119,00 €, Mietgruppe B 76,00 €, Mietgruppe C 38,00 €
Kleiner Saal: Mietgruppe A 60,00 €, Mietgruppe B 38,00 €, Mietgruppe C 25,00 €
Küche: Mietgruppe A 19,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
2. Energiekosten
Großer Saal: Mietgruppe A 104,00 € (36,00 €), Mietgruppe B 72,00 (24,00 €), Mietgruppe C 40,00 € (14,00 €)
Kleiner Saal: Mietgruppe A 72,00 € (24,00 €), Mietgruppe B 42,00 € (14,00 €) Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

XII. Bürgerhaus Ballern/Fitten
1. Mieten
Großer Saal: Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 52,00 €, Mietgruppe C 34,00 €
Kleiner Saal: Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 19,00 €
Küche: Mietgruppe A 22,00 €, Mietgruppe B 10,00 €, Mietgruppe C 7,00 €
2. Energiekosten
Großer Saal: Mietgruppe A 88,00 € (24,00 €), Mietgruppe B 58,00 € (18,00 €), Mietgruppe C 44,00 € (14,00 €)
Kleiner Saal: Mietgruppe A 40,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 22,00 € (8,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

XIII Pfarrzentrum Hilbringen
1. Mieten
Großer Saal: Mietgruppe A 150,00 €, Mietgruppe B 102,00 €, Mietgruppe C 38,00 €
Nebenraum: Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 40,00 €, Mietgruppe C 28,00 €
Küche: Mietgruppe A 24,00 €, Mietgruppe B 14,00 €, Mietgruppe C 9,00 €
2. Energiekosten
Großer Saal: Mietgruppe A 112,00 € (36,00 €), Mietgruppe B 78,00 € (24,00 €), Mietgruppe C 46,00 € (14,00 €)
Nebenraum: Mietgruppe A 42,00 € (14,00 €), Mietgruppe B 32,00 € (12,00 €), Mietgruppe C 28,00 € (10,00 €)
3. Nebenkosten
Der Auf- und Abbau von Mobiliar und die Reinigung der benutzen Räume und der Toiletten haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Sollten die vorgenannten Arbeiten durch den Veranstalter nicht ordnungsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt werden, werden diese durch die Vermieterin an eine Fachfirma in Auftrag gegeben. Der entstandene Aufwand zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags für den Mehraufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Verwaltungskostenzuschlag für den Mehraufwand beträgt 25,00 €.
4. Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt durch den Veranstalter.

Merzig, 30.11.2024

Der Oberbürgermeister

Marcus Hoffeld

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