Verfügung über die Teileinziehung des Festplatzes „Am Dorfplatz“ Brotdorf, Gemarkung Brotdorf, Flur 6, Teilstück Parzelle-Nr. 315/46 zugunsten des Neubaus des Feuerwehrgebäudes Brotdorf
Namens der Kreisstadt Merzig als Trägerin der Straßenbaulast wird aus Gründen des öffentlichen Wohles gemäß § 8 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Saarländischen Straßengesetzes, vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), der Festplatz in der Straße „Am Dorfplatz“, Brotdorf um den Teilbereich des Neubaus des Feuerwehrgebäudes (eingefriedeter Bereich) als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325) geändert worden ist, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in seiner derzeit gültigen Fassung oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisrechtsausschuss, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, eingelegt wird.
Der Bürgermeister
Marcus Hoffeld