Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2022 den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig gefasst.
Mit der Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Merzig „Neues aus Merzig“, vom 23. Februar 2022 ist die Aufhebung des Bebauungsplanes rechtswirksam geworden.
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat die Landesplanung mit Stellungnahme darauf hingewiesen, dass auch der Flächennutzungsplan in einem gesonderten zweistufigen Änderungsverfahren entsprechend angepasst werden muss.
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2022 daher die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig in der Zeit vom 2. Juni 2022 bis einschließlich 4. Juli 2022 bei der Stadtverwaltung Merzig, Ressort 30, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234 (Stadtplanung), 66663 Merzig, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten sind.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internetportal der Kreisstadt Merzig (www.merzig.de) unter amtliche Bekanntmachungen über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar:
- Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig
- Begründung gem. § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2a BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Marcus Hoffeld, Bürgermeister