Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Lageplan mit Geltungsbereich; ohne Maßstab; Quelle: LVGL
Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung, in der Zeit vom 19.05.2023 bis einschließlich 20.06.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, 66663 Merzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Marcus Hoffeld, Bürgermeister