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Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Kreisstadt Merzig

vom: 20. Juli 1974

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.06.2019 (Amtsbl. I S. 639), und §§ 1, 5a und 6 der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung – BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. November 2017 (Amtsbl. I S. 1007), hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig am 23. April 2020 folgende Satzung erlassen:

 

§ 1
Allgemeine Form der Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachungen der Kreisstadt Merzig, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig unter www.merzig.de\Amtliche Bekanntmachungen.

 

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Kreisstadt Merzig in der Fassung vom 29.06.1982 außer Kraft.

 

Merzig, den 29. April 2020
Der Bürgermeister
Marcus Hoffeld

 

Hinweis nach § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

Merzig, den 29. April 2020
Der Bürgermeister
Marcus Hoffeld

 

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