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Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz                                                                                                                 Wiesbaden, 3. November 2023

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

 

I.

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 9. Juni 1982, BMVg U I 5 – Anordnung-Nr.: IV/106/GE wurde ein Gebiet in der Stadt Merzig, und der Gemeinde Mettlach im Landkreis Merzig-Wadern, Bundesland Saarland zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Merzig erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.

II.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

erhoben werden.

III.

Hinweise

Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

oder beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken

22er Straße 25

66482 Zweibrücken

sowie bei der

Kreisstadt Merzig

Neues Rathaus

Brauerstraße 5

66663 Merzig

und der

Gemeindeverwaltung Mettlach

Freiherr-vom-Stein-Straße 64

66693 Mettlach

eingesehen werden.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

 

Im Auftrag

gez. Arzer

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