Öffentliche Bekanntmachung
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz Wiesbaden, 3. November 2023
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
I.
Feststellungsbescheid
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 9. Juni 1982, BMVg U I 5 – Anordnung-Nr.: IV/106/GE wurde ein Gebiet in der Stadt Merzig, und der Gemeinde Mettlach im Landkreis Merzig-Wadern, Bundesland Saarland zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Merzig erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.
II.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
erhoben werden.
III.
Hinweise
Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
oder beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken
22er Straße 25
66482 Zweibrücken
sowie bei der
Kreisstadt Merzig
Neues Rathaus
Brauerstraße 5
66663 Merzig
und der
Gemeindeverwaltung Mettlach
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach
eingesehen werden.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).
Im Auftrag
gez. Arzer